Ein monatelanger Streit zwischen der deutschen Rechtsaußen-Partei AfD und Schlagersänger Heino ist am Montag am Landesgericht Innsbruck mit einem Vergleich zu Ende gegangen. Die Partei müsse einen „namhaften vierstelligen Betrag“ zahlen, sagte Heino-Manager Helmut Werner.
Der Volksmusiker, der in Kitzbühel lebt, hatte am Landesgericht Innsbruck eine Klage wegen immateriellen Schadens über 30.000 Euro eingebracht. Die AfD im brandenburgischen Uckermark hatte im Vorfeld der Landratswahl im April behauptet, „am Sonntag würde Heino Felix wählen“.
Heino gehöre nicht in diese Ecke
Gemeint war der AfD-Abgeordnete im brandenburgischen Landtag, Felix Teichner. „Das hätte er nicht getan“, sagte Heino-Manager Werner zur Begründung der Klage. Die AfD-Wahlwerbung sei ein Nährboden dafür, dass Heino in die rechte politische Ecke gestellt werde, wo er nicht hingehöre, betonte Werner.
Unterlassung und Entschuldigung
Die AfD Uckermark hatte bereits eine Unterlassungserklärung abgegeben, Teichner habe sich entschuldigt. Der Rechtsstreit vor dem Landesgericht endete mit einem Vergleich, die AfD Uckermark müsse einen „namhaften vierstelligen Betrag zahlen“, sagte Werner der Deutschen Presseagentur (dpa). „Damit ist die Sache für uns erledigt.“
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