Für Jugendliche mit Behinderungen, sonderpädagogischem Förderbedarf und Lernschwierigkeiten verläuft der Weg ins Berufsleben nicht immer geradlinig. Das AMS Burgenland und das Netzwerk Berufliche Assistenz helfen ihnen dabei und tragen so zur Inklusion bei.
Wie können beeinträchtigte junge Menschen erfolgreich in die Jobwelt starten? Ein wichtiges Service ist das Jugendcoaching. Es hilft bei der Wahl einer passenden Ausbildung und klärt Interessen und Fähigkeiten. Auch die Frage, ob eine reguläre Lehre, eine verlängerte Lehre oder eine Teilqualifikation sinnvoll ist, wird dabei eruiert.
Ist ein Jugendlicher noch nicht bereit für eine Ausbildung, bietet „AusbildungsFit“ in Eisenstadt, Neusiedl am See, Neutal, Loipersdorf und Windisch-Minihof die Möglichkeit, Kompetenzen zu stärken, Praxis zu sammeln und sich auf eine Lehre vorzubereiten.
Für jeden ist etwas Passendes dabei
Jene, die eine verlängerte Lehre oder Teilqualifikation absolvieren, begleitet die Berufsausbildungsassistenz (BAS). Auch Lehrbetrieb und Berufsschule werden unterstützt. Trägereinrichtungen sind „Rettet das Kind“ und „Vamos“. Bei einer verlängerten Lehre wird der gesamte Lehrberuf erlernt – mit mehr Zeit. Bei einer Teilqualifikation werden jene Fertigkeiten vermittelt, die für den Jugendlichen erreichbar und sinnvoll sind.
Findet sich kein Lehrbetrieb, ist eine überbetriebliche Lehrausbildung die Alternative. Hier wird angestrebt, die Jugendlichen in einen Lehrbetrieb zu vermitteln. Aktuell befinden sich 139 Mädchen und Burschen in einer solchen Ausbildung, weitere 31 sind für Kurse zugebucht. Und sogar bei erhöhtem Unterstützungsbedarf ist eine sozialpädagogisch begleitete überbetriebliche Lehrausbildung möglich.
Win-Win-Situation für Betroffene und Betriebe
„Jugendliche können sich bereits ab Beginn des neunten Schuljahres beim AMS Burgenland als lehrstellensuchend vormerken lassen. Neben der Jugendberatung stehen unsere Berufsinfozentren zur Verfügung“, sagt AMS-Chefin Helene Sengstbratl.
Um Ausbildungskosten abzufedern, können auch Betriebe unter bestimmten Voraussetzungen AMS-Förderungen erhalten: „Derzeit sind pro Monat 200 Euro für weibliche und 150 Euro für männliche Lehrlinge vorgesehen – bis zu vier Lehrjahre lang. Der Jugendliche erhält trotzdem ein Lehrlingseinkommen. Die Förderung muss nur vor Beginn der Ausbildung beantragt werden.“ Wichtig dabei: Der Jugendliche erhält bei einer betrieblichen Lehre trotzdem ein Lehrlingseinkommen. Wie hoch das ist, hängt vom jeweiligen Lehrberuf und Kollektivvertrag ab.
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