Gymnasien sollen künftig eine spezielle Form für Hochbegabte einrichten können. Das kündigte Bildungsminister Christoph Wiederkehr (NEOS) an. Bisher gab es entsprechende Schulversuche. Die AHS für Hochbegabte könnte im Herbst 2027 starten – als eigene Form im Regelschulwesen.
Wer ein Gymnasium für Hochbegabte besuchen will, muss ein Aufnahmeverfahren bestehen. Dieser soll einen standardisierten Intelligenztest, ein Kennenlerngespräch und Gruppenübungen enthalten. Zudem sollen die Motivation und das Arbeitsverhalten der Kinder und Jugendlichen überprüft werden.
Kinder und Jugendliche mit „besonderem Begabungs- und Leistungspotenzial“ sollen die Unterstufe innerhalb von drei Jahren abschließen können und dann mit einem angepassten pädagogischen Angebot bis zur Matura kommen. Die Standorte könnten ihre Angebote so gestalten, dass die Begabungen der Schülerinnen und Schüler möglichst gezielt gefördert werden, teilte das Bildungsministerium mit – etwa durch das Vorziehen von Inhalten oder Abschlüssen, die Erweiterung des Lehrplans oder das Belegen von Hochschulkursen während der Schulzeit.
Laut einem aktuellen Gesetzesentwurf, der noch bis zum 4. November begutachtet werden kann, soll die Allgemeinbildende höhere Schule für Hochbegabte ab Herbst 2027 im Regelschulwesen starten. Die spezielle Form muss in bereits bestehende Standorte integriert werden, etwa als einzelne Klassen. Das soll sicherstellen, dass Schülerinnen und Schüler, die doch nicht mit den höheren Anforderungen zurechtkommen, wieder in eine reguläre Klasse ihrer gewohnten Schule wechseln können. Die Wiederholung einer Klasse ist in der Form für Hochbegabte nur in wenigen Ausnahmen möglich, zum Beispiel nach einer langen Erkrankung oder einem schweren Unfall.
Vorziehen von Teilen der Matura wird für alle möglich
Bisher gibt es spezielle AHS-Formen für Berufstätige, und zwar als Gymnasium mit Musik-, Sport- oder Englischschwerpunkt oder als Werkschulheim, wo die Absolventinnen und Absolventen zusätzlich ein Handwerk lernen. Einige Elemente aus den bisherigen Schulversuchen sollen künftig an allen Schulen zum Einsatz kommen, darunter das selbstständige Erledigen von Arbeitsaufträgen und das Vorziehen von Teilen der Matura, sobald das entsprechende Fach positiv abgeschlossen ist. Zudem sollen mittlere und höhre Schulen ab der 10. Schulstufe die Anwesenheitsregeln flexibler gestalten dürfen, damit die Jugendlichen zum Beispiel an einem längerfristigen Projekt arbeiten können.
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
Hinweis in eigener Sache: Schon bald erwartet Sie auf krone.at ein rundum erneuerter Forenbereich mit vielen neuen Features! Mehr Informationen finden Sie hier.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.