Ein angeklagter Betreuer (54) soll sich am beträchtlichen Vermögen einer 102-jährigen Tirolerin vergriffen haben. Auch bei einem Testament soll es nicht mit rechten Dingen zugegangen sein. Nun kam es zum Prozess wegen vorgeworfener Untreue und Urkundenunterdrückung – mit einer Wende am Ende.
Was in der Anklage recht klar schien, entpuppte sich beim Prozess wegen Untreue und Urkundenunterdrückung in Innsbruck als deutlich komplexer: Ein Osttiroler (54) soll vom Vermögen einer mittlerweile verstorbenen 102-jährigen Frau mehr als 42.000 Euro für sich selbst abgezweigt haben – ebenso wie drei ihrer Sparbücher. Außerdem soll der Mann zwei handschriftliche Testamente des zuvor verstorbenen Sohnes der 102-Jährigen unterdrückt haben.
Sozialer Verein – ganz im Sinne der Verstorbenen
Bei der Verhandlung hatte der Osttiroler eine detaillierte Erklärung parat: „Ich habe mit der Frau, die ich als Personenbetreuer begleitete, einen Verein gegründet“, erklärte er einleitend. Dieser Verein sei sozial und gemeinnützig ausgerichtet gewesen und handelte ganz im Sinne der 102-Jährigen. „Sie wollte, dass ich mich um ihr Haus in Lienz und ihr Vermögen kümmere und dass alles sozialen Zwecke zukommt“, sagte er. Dies hätte seiner Meinung nach auch über ihren Tod hinaus Gültigkeit gehabt.
Ich habe den Verein nach ihrem Ablegen ganz normal weitergeführt und ihr Konto weiterhin als Vereinskonto genutzt.
Der Angeklagte beim Prozess
Das Girokonto nach ihrem Tod einfach weiterbenutzt
Für die Vereinszwecke habe er schlicht das Girokonto der Dame genutzt – was erst beim Tod der 102-Jährigen und der Kontosperre aufgrund der Verlassenschaft gestoppt wurde. „Erst da ist meinem Mandanten aufgegangen, dass man das nicht so machen kann“, führte der Verteidiger laienhafte Rechtskenntnisse ins Treffen. Dies habe auch dazu geführt, dass der Angeklagte das Testament des Sohnes nicht der Notarin übergeben habe.
„Kein Schädigungsvorsatz und Sie haben sich auch nicht selbst die Taschen vollgemacht“, befand am Ende auch der Richter. Geld sei für den Verein und dessen Zweck sowie für Lohnzahlungen geflossen, was die 102-Jährige zu Lebzeiten auch so befürwortet hatte – Freispruch, bereits rechtskräftig!
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
Hinweis in eigener Sache: Schon bald erwartet Sie auf krone.at ein rundum erneuerter Forenbereich mit vielen neuen Features! Mehr Informationen finden Sie hier.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.