Eine damals 18-Jährige sucht in Vorarlberg Hilfe bei einem Mentalcoach. Jahre später sitzt der 54-Jährige dann am Landesgericht Feldkirch auf der Anklagebank. Die junge Frau wirft ihm einen sexuellen Übergriff während einer Sitzung vor.
„Die Hand wird nie weiter unten als die Gürtelschnalle geführt.“ Der 54-jährige Mentalcoach steht im Verhandlungssaal und demonstriert an seinem Verteidiger Alexander Juen jene Handgriffe, die er bei seinen Klienten zur Unterstützung der richtigen Atemtechnik angewendet haben will: eine Hand am Rippenbogen, die andere auf Höhe des Bauchnabels. Richterin Franziska Klammer hakt nach: Warum behauptet die Zeugin dann das Gegenteil? „Das kann ich mir nicht erklären. Ich kann den Vorwurf nur entsprechend zurückweisen.“
Der Familienvater, der seit neun Jahren als Mentalcoach in Vorarlberg tätig ist, bekennt sich nicht schuldig. Seine heute 24-jährige, ehemalige Klientin schildert ihre Sicht der Dinge: Sie war 18, als sie zu ihm kam. Probleme mit Nähe und spontanen Berührungen hatten sie bereits zuvor beschäftigt. Weshalb ihre Psychotherapeutin sie an den Mentalcoach verwies. In einer Sitzung im Mai 2021 sei die Hand des Coaches unter ihre Kleidung und Unterwäsche geraten, er habe sie im Intimbereich berührt und sei mit einem Finger ein Stück weit eingedrungen.
Klientin wollte Mann nicht vor den Kopf stoßen
Warum sie trotzdem weiter zu ihm ging, will die Richterin wissen. Die Zeugin kämpft mit den Tränen. „Ich konnte die Situation damals nicht einordnen.“ Der Coach habe ihr die Berührungen als Teil der Behandlung vermittelt. Rund 15 Termine seien nötig, bis sich ein Erfolg einstelle. Sie habe ihn zudem nicht „vor den Kopf stoßen“ wollen. Eineinhalb Jahre habe sie gebraucht, um überhaupt jemandem davon zu erzählen. Schließlich habe sie beschlossen, die Sache nicht verjähren zu lassen.
Der Angeklagte zeichnet ein anderes Bild. Zwei Drittel seiner Klienten seien Frauen. Er arbeite professionell, erkläre Berührungen genau und interessiere sich für „die Sache an sich, und zwar den Menschen“. Intime Berührungen habe es nicht gegeben. Verteidiger Alexander Juen stellt in den Raum, die junge Frau habe sich das Geschehen „in ihrer Welt zusammengereimt“, und beantragt ein psychiatrisches Gutachten. In seinem Schlussplädoyer fordert er unter Verweis des einwandfreien Leumunds des Beschuldigten einen Freispruch.
„Unten möchte ich es in Zukunft nicht mehr“
Staatsanwältin Caro Präg hingegen sieht die Angaben der jungen Frau bestätigt. Der 30 Jahre ältere Angeklagte habe ihr die sexuellen Übergriffe als Teil der Therapie dargestellt. Auch Privatbeteiligtenvertreterin Ariana Etefagh verweist auf die damalige Nachricht der Klientin an den Mentalcoach nach dem Übergriff: „Unten möchte ich es in Zukunft nicht mehr, das ist mir zu intim.“ Die Frau Rat glaubt am Ende dem Opfer.
Das Gericht spricht den 54-Jährigen schuldig und verhängt sechs Monate bedingte Haft. Zudem muss er 1000 Euro Schmerzensgeld bezahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Verteidigung kündigte volle Berufung an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.
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