Blackout im Hotel

Nach Filmriss und Randale folgt die Ratenzahlung

Vorarlberg
07.10.2026 06:30
Porträt von Chantal Dorn
Von Chantal Dorn

Mehrere Flaschen Hochprozentiges, ein Blackout und ein Hotelzimmer in Trümmern: Ein 24-jähriger Bregenzer muss sich nach einer Alkoholeskalation vor Gericht verantworten. Der Schaden soll 17.500 Euro betragen. Im Prozess am Landesgericht Feldkirch zeigte sich der Zerstörungswütige weitaus sanfter.

„Ich hatte ein Blackout. Ich bin gegen den Tisch geflogen und weiß von da an nichts mehr.“ Was danach in einem Bregenzer Hotelzimmer geschah, lässt sich allerdings besichtigen und dürfte teuer werden. Wegen der Hotel-Randale und wegen eines weiteren Vorfalls steht ein 24-jähriger arbeitsloser Bregenzer am Dienstag vor Gericht.

In Lustenau soll der Mann Anfang April im Vollrausch zwei Beamte attackiert haben. Er zeigt sich reumütig und entschuldigt sich bei den zwei Polizisten. Noch heftiger soll es am 7. Mai zugegangen sein. Im besagten Hotelzimmer in Bregenz verteilte und versprühte der 24-Jährige gemäß Anklage Lebensmittel und Flüssigkeiten, riss Lampen und Heizkörper aus der Verankerung, kratzte Tapeten ab und zertrümmerte Kücheninventar.

Knapp 3 Promille intus
„Es war ein Blödsinn“, sagt er und bekennt sich auch dazu schuldig. Erinnern könne er sich allerdings nicht. Drei bis vier Flaschen Hochprozentiges habe er innerhalb weniger Stunden getrunken. Richter Theo Rümmele errechnet rund 2,8 Promille. Selbst am nächsten Tag ergab ein Alkoholtest noch 1,3 Promille. Der Herr Rat hält deshalb eine mögliche Unzurechnungsfähigkeit und damit eine Tat im Vollrausch für denkbar.

Zitat Icon

Derzeit trinke ich nicht mehr so viel.

Der Angeklagte

Auf die Frage nach einem Alkoholproblem sagt der Angeklagte: „Derzeit trinke ich nicht mehr so viel.“ Er wolle wieder arbeiten und habe bereits ein Vorstellungsgespräch. Der Hotelbetreiber macht vorläufig 17.500 Euro Schaden geltend. Der 24-Jährige verweist auf den Zivilrechtsweg. Da ein Zeuge nicht zum Prozess erschienen ist, entscheidet der Richter dieses Verfahren vorerst auf Eis zu legen.

Im Falle des Widerstandes gegen die Staatsgewalt ergeht ein Schuldspruch – 1440 Euro Geldstrafe darf der Verurteilte in Raten abstottern.

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