Eine Tirolerin (64) fuchtelte im Eingangsbereich eines Innsbrucker Supermarktes mit einer Bastelschere, bedrohte Passanten, schrie lauthals um sich und sorgte für beängstigende Szenen. Die Frau war dabei unzurechnungsfähig, musste nun aber dennoch vor Gericht Platz nehmen.
Schockmoment vor einem Innsbrucker Supermarkt: Eine 64-Jährige sorgte Mitte Juni mit einer Bastelschere in der Hand für Angst und Schrecken. Die Frau fuchtelte mit der etwa sechs Zentimeter langen Klinge, machte Stichbewegungen und deutete sogar Halsabschneider-Gesten an. Zudem schrie sie laut nach ihren Wohnungsschlüsseln.
„Zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig“
Wie ein psychiatrischer Gutachter nun vor dem Landesgericht Innsbruck erklärte, befand sich die Frühpensionistin damals in einer manisch-psychotischen Phase. „Sie leidet an einer bipolaren Störung und war zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig“, sagte der Sachverständige.
Auslöser dürfte gewesen sein, dass sie zuvor auf ärztlichen Rat ihre Medikamente abgesetzt hatte.
Betroffene kann sich an Vorfall nicht erinnern
Zeugen, darunter eine Mutter mit ihrem achtjährigen Sohn, schilderten vor dem Schöffensenat unter Vorsitz von Richterin Heide Maria Paul die beängstigende Situation. Die Beschuldigte selbst kann sich an den Vorfall offenbar nicht erinnern: „Was passiert ist, tut mir sehr leid“, erklärte sie.
Die Anklage wegen gefährlicher Drohung blieb bestehen, der Vorwurf der absichtlichen schweren Körperverletzung konnte hingegen nicht aufrechterhalten werden. Statt einer Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum wurden der Frau Auflagen erteilt.
Die Einheimische muss sich unter anderem fünf Jahre lang regelmäßig psychiatrisch untersuchen lassen. Die gefällte Entscheidung ist rechtskräftig.
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