Ein Tiroler Pensionist (68) musste sich am Landesgericht wegen gefährlicher Drohung gegen einen Außerferner Berufsjäger verantworten. Die Ursache des Konflikts ließ sich beim Prozess nicht eruieren, aber er geht in eine weitere Runde ...
Was genau im Februar in den Tannheimer Wäldern geschah, wird sich wohl nicht exakt eruieren lassen. Fakt ist, dass ein Pensionist (68) an einer Stelle zu einem Stein griff und einen Berufsjäger mit den Worten bedrohte: „Wenn du noch einen Schritt gehst, hau ich dir diesen Stein auf den Kopf.“
„Wollte ihn auf Distanz halten“
Das stritt der Angeklagte vor Richter Reinhard Santeler auch gar nicht ab. „Ich habe mich von ihm bedroht gefühlt und wollte ihn auf Distanz halten“, verantwortete er sich. Eine Diversion ohne Strafe, die aber ein gewisses Einräumen des Sachverhalts voraussetzt, lehnte er strikt ab.
Jäger: Nach dem Gruß wurde der Angesprochene gleich aggressiv
Der als Zeuge einvernommene Berufsjäger schilderte die Situation völlig anders: Er habe den Angeklagten im Wald lediglich mit den Worten „Hallo Sepp, was machst du denn da?“ angesprochen, woraufhin der Einheimische auch schon aggressiv geworden sei und ihn mit dem Stein bedroht habe. Warum das geschehen sei, konnte er sich nicht erklären. „Ich kenne den Sepp nur vom Sehen vom Dorf und eigentlich gar nicht wirklich persönlich“, meinte er. Differenzen hätten die beiden zuvor nie gehabt.
Strafe und prompte Berufung
Richter Santeler sprach den 68-Jährigen schließlich nicht wegen der gefährlichen Drohung, sondern wegen Nötigung schuldig. „Sie wollten ihn mit dem Stein und der Aussage daran hindern, weiterzugehen.“ Die Aussagen des Jägers hielt er für glaubhaft. Es erging eine teilbedingte Geldstrafe von 2160 Euro, davon sind 1440 Euro unbedingt zu zahlen. Der unvertretene Außerferner meldete sofort Berufung an.
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