Der Vorwurf wog schwer: Ein 60-jähriger Landwirt soll in Tirol eine Amtstierärztin, die vermeintliche Missstände auf seinem Hof prüfen wollte, an der Schulter gepackt, gerüttelt und genötigt haben. Vor Gericht kam der Mann nun aber mit einem blauen Auge davon.
Der Kontrollbesuch einer Amtstierärztin in einem Stall in Kirchberg dürfte im Vorjahr völlig aus dem Ruder gelaufen sein. Aufgrund von Beanstandungen nach dem Tiroler Tierschutzgesetz wollte die Frau eigentlich nur nach dem Wohl der Tiere sehen – geriet dabei aber offenbar in eine höchst unangenehme Situation.
Amtstierärztin hatte ein „unbehagliches Gefühl“
Laut Anklage soll der 60-jährige Landwirt die Beamtin an der Schulter gepackt und mehrfach gerüttelt haben. Augenblicke später habe er ihr zudem den Weg zum Auto verstellt. Der Mann wollte die Veterinärin offenbar dazu bringen, sich den Stall mit rund 30 Kühen noch einmal genau anzuschauen – um zu sehen, dass „es nicht so schlimm“ sei. Für die Amtstierärztin blieb vor allem eines zurück: ein „unbehagliches Gefühl“, wie sie nun vor dem Innsbrucker Landesgericht schilderte.
Vom Rütteln überzeugt, aber es fehlte die Gewalt
Der Angeklagte selbst konnte oder wollte sich an das angebliche Rütteln nicht mehr erinnern. Der Richter schenkte den „Erinnerungslücken“ jedoch wenig Glauben. Für ihn stand fest, dass es zu einem körperlichen Kontakt gekommen war. „Eine Amtsperson wird nicht angegriffen“, tadelte auch der Staatsanwalt den Landwirt, der wegen Urkundenfälschung schon einmal verurteilt worden war.
Freispurch im Zweifel
Entscheidend war am Ende aber eine juristische Feinheit: Ist ein kurzes Rütteln ohne intensive Gewalt strafbar? Nein, lautete in diesem Fall die Antwort. Der Angeklagte wurde im Zweifel freigesprochen.
Zurück bleibt ein Prozess, der zeigt, wie schmal der Grat zwischen unangemessenem Verhalten und strafbarer Handlung sein kann – und ein mulmiges Gefühl bei jener Frau, die nur ihre Arbeit machen wollte.
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