Auslöser: Parkplatz

Ein Familienstreit, bei dem sogar Haarteile flogen

Vorarlberg
29.09.2026 05:00
Porträt von Chantal Dorn
Von Chantal Dorn

Ein fremdes Auto auf seinem Parkplatz brachte einen 40-Jährigen in Mäder in Vorarlberg Anfang April derart auf die Palme, dass er sich nun am Landesgericht Feldkirch wegen Drohung, Nötigung und Körperverletzung verantworten musste. 

Ein Parkplatz, eine Drohung und ein paar verlorene Extensions. Was am Montag am Landesgericht Feldkirch verhandelt wurde, hatte durchaus das Zeug zur Vorabendserie. Schauplatz des Dramas war der Parkplatz einer Wohnanlage in Mäder. Dieser gehört dem 40-jährigen Angeklagten. Dumm nur, dass seine Nichte und deren Freunde ihre Autos offenbar trotzdem immer wieder dort abstellten.

Das sorgte bereits mehrfach für Ärger. Am 4. April eskalierte der Dauerzoff schließlich. Laut Staatsanwaltschaft drohte der türkischstämmige Familienvater einer jungen Frau mit den Worten: „Wenn du noch einmal hier parkst, bringe ich dich um!“

Die Sache eskalierte, es kam zum offenen Streit, in dessen Verlauf der Angeklagte seiner Nichte, die damals ebenfalls im Auto saß, eine Ohrfeige verpasst haben soll. Diese sei derart heftig ausgefallen, dass es die künstlichen Haarverlängerungen der Nichte regelrecht in die Luft wirbelte.

Rückendeckung von der Ehefrau
Vor Gericht bestritt der 40-Jährige die Vorwürfe. Rückendeckung bekam er von seiner Ehefrau. Sie habe weder eine Drohung gehört noch gesehen, dass ihr Mann jemanden geschlagen habe. Ihre Erklärung für das Verfahren: „Die wollen mit uns einfach ein blödes Spiel spielen.“ Überhaupt sei der Ton in der Familie eher wenig herzlich. Die Nichte habe sie sogar „Teddy-Schlampe“ genannt, empörte sich die Frau des Angeklagten vor Gericht.

Nur teilweise schuldig
Beim Urteil wurde der Fall fein säuberlich getrennt. Die Drohung hielt die Richterin für erwiesen. Das Opfer sei glaubwürdig und stehe in keinem Verwandtschaftsverhältnis zur Familie. Warum es den Mann zu Unrecht belasten sollte, sei nicht ersichtlich. Wegen Nötigung setzte es für den bislang Unbescholtenen folglich eine teilbedingte Geldstrafe von 600 Euro.

Bezüglich des Vorwurfs der Ohrfeige gegen die künstlich behaarte Nichte reichte es dagegen nicht für eine Verurteilung wegen Körperverletzung – Freispruch. Handgreiflich geworden war nämlich nachweislich nur die nicht angeklagte Ehefrau des Beschuldigten. Letzterer nahm das Urteil an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig.

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