Seit knapp einem Monat sitzt der Bursche in Untersuchungshaft. Dabei ist er erst seit Ende Mai strafmündig. Was ihm am Landesgericht Feldkirch vorgeworfen wird, klingt dennoch nach einer ausgewachsenen kriminellen Karriere.
Er ist schmächtig, gerade einmal 14 Jahre alt und wird in Handschellen in den Verhandlungssaal geführt. Raub, Einbruchsdiebstahl, Urkundenunterdrückung, Entfremdung unbarer Zahlungsmittel und schwere Körperverletzung werden dem Schulschwänzer zur Last gelegt. Gemeinsam mit einem Komplizen zwang der Jugendliche Mitte August in Dornbirn einen Burschen zur Herausgabe von Bargeld. Beute: 20 Euro.
Von Juni bis August tobte er sich zudem mit Mittätern beim sogenannten „Auto-Bingo“ aus: Aus unversperrten Fahrzeugen wurden Bankomatkarten, Ausweise und Führerscheine gestohlen, mit den Karten anschließend Bargeld behoben. Noch heftiger: Am 15. August nahm ein unmündiger Mittäter einen Burschen in Nüziders in den Schwitzkasten und rang ihn zu Boden. Der Angeklagte schlug dem Opfer daraufhin brutal gegen Bauch und Leberbereich. Es erlitt Prellungen und Hämatome.
Eindringliche Worte von Richterin Tagwercher
In der Verhandlung am Donnerstag bekennt sich der 14-Jährige nur teilweise schuldig. Beim „Auto-Bingo“ sei er nicht der Rädelsführer gewesen. Richterin Sabrina Tagwercher stellt klar: Auch als Mittäter habe er Straftaten begangen. Schließlich übernimmt der Jugendliche die volle Verantwortung. Tagwercher hält ihm vor Augen, wie rasant sein Leben aus der Spur geraten ist: „Sie sind Ende Mai erst 14 Jahre alt geworden. Jetzt sind Sie in Haft.“
Besonders erschütternd: Am 20. August hatte der Jugendliche bereits einen Verhandlungstag, zwei Tage später beging er den Raub. „Haben Sie einen Plan für Ihre Zukunft?“, fragt die Richterin. „Ich werde mich zu 100 Prozent bessern“, verspricht er. Er wolle den polytechnischen Lehrgang besuchen, wieder bei seiner Mutter wohnen und sich von seinem bisherigen Umfeld fernhalten.
Enthaftung nach der Verhandlung
Die Richterin zitiert aus einem Brief, den die Mutter des Beschuldigten dem Gericht schrieb. Sie sei zuletzt völlig überfordert gewesen, nächtelang sei ihr Sohn nicht nach Hause gekommen. Sein Vater sitze ebenfalls in Haft. Die Verteidigerin verweist auf eine ADHS-Diagnose und führt an, dass dem Jugendlichen die Orientierung fehle. Was ihm die Haft gebracht habe, will die Richterin schließlich von dem 14-Jährigen wissen.
„Da will ich nicht bleiben“, antwortet er knapp. Die Staatsanwältin warnt: „Wenn das so weitergeht, sind Sie schneller wieder hier, als Ihnen lieb ist.“ Der 14-Jährige gelobt noch einmal Besserung. Das rechtskräftige Urteil: vier Monate bedingte Haft und 960 Euro Geldstrafe. Die Vorhaft wird angerechnet, der Jugendliche somit nach dem Prozess enthaftet.
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