Italiens Regierung hat am Donnerstag mehrere Änderungen im Schulwesen beschlossen. Darunter ist etwa eine Obergrenze von 30 Prozent für Schülerinnen und Schüler, die keine ausreichenden Italienischkenntnisse haben. Zudem wird ein Verbot von Burka und Niqab kommen.
Bei schulischen und außerschulischen Aktivitäten soll das Gesicht grundsätzlich nicht vollständig verhüllt werden dürfen. Ausnahmen sind aus bestimmten gesundheitlichen oder sicherheitsbezogenen Gründen möglich. Bei Verstößen sieht der Gesetzesentwurf eine Verwaltungsstrafe von 200 bis 1000 Euro vor. Bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern soll die Geldstrafe gegen die Eltern verhängt werden.
Von der 30-Prozent-Obergrenze sind Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund betroffen. Dabei wurden Kriterien festgelegt. So soll ab dem Schuljahr 2027/28 etwa berücksichtigt werden, ob die Kinder und Jugendlichen in Italien geboren wurden oder bereits mehrere Jahre Schulen in dem Land besucht haben. Kann die Grenze nicht eingehalten werden, sollen die Schulbehörden und Schulleitungen die Betroffenen auf nahegelegene Bildungseinrichtungen verteilen. Zu berücksichtigen sind dabei sowohl die Entfernung zum Wohnort der Familien als auch deren Bedürfnisse.
Kostenlose Italienischkurse auch für Eltern
Die Regelung sieht zudem kostenlose Italienisch- und Alphabetisierungskurse für Eltern mit Migrationshintergrund vor, wenn Sprachschwierigkeiten den Schulbesuch der Kinder erschweren. Die Fälle sollen den örtlichen Sozialdiensten gemeldet werden, die dann individuelle Unterstützungsprogramme auflegen können. Ziel ist es laut dem Gesetzesentwurf, mindestens das Sprachniveau A2 zu erreichen.
Weigert sich eine Familie, an den Programmen mitzuwirken, kann in bestimmten Fällen eine Unterbringung des Kindes außerhalb der Familie vorgesehen werden. Die Verteilung von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund ist in unserem Nachbarland regional sehr unterschiedlich. Besonders in Norditalien und der Hauptstadt Rom ist die Konzentration hoch.
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