Ihre fünfminütige Redezeit beim hochkarätig besetzten C3-Business-Talk „Recht und Gerechtigkeit“ im Management Club Wien nutzten viele für Kritik am aktuellen Reformplan der Bundesregierung. Die Problemein der Justiz lägen ganz wo anders.
Prominente Redner, 13 an der Zahl, nutzten am Mittwoch beim C3-Business-Talk in der Wiener Innenstadt die Möglichkeit, ihre Vorschläge für die Justiz zu präsentieren. Von der Forderung nach Personalaufstockung über den Wunsch nach schnelleren Verfahren bis hin zu einer Senkung der Strafmündigkeit reichten die engagierten Anregungen.
In einem Punkt waren sich die von Thomas Prantner geladenen Experten einig: Was die Justiz in der aktuellen Lage ganz sicher nicht braucht, ist eine neue Bundesstaatsanwaltschaft in der Form, wie sie die schwarz-rot-pinke Bundesregierung im aktuellen Gesetzesentwurf vorschlägt.
Woher kommt eigentlich der Nimbus der Unfehlbarkeit der Gerichte?

Verfassungsexperte Walter Schwartz
Bild: Hans Leitner
„Mehr Vertauen in die Verfassung“
„Bevor eine Bundesstaatsanwaltschaft mit 40 neuen Planstellen geschaffen wird, die jährliche Kosten von neun Millionen Euro verursacht, sollte besser der Ministerialentwurf zur Reduktion der staatsanwaltschaftlichen Berichtspflichten umgesetzt werden“, appelliert die frühere Oberstaatsanwältin und jetzige Anwältin Linda Poppenwimmer.
Ihr Kollege Walter Schwartz sagt: „Ich finde es nicht arg, dass ein Staatsanwalt gegenüber dem Justizminister weisungsgebunden ist. Das ist der Regelkreis der Demokratie!“ Der Verfassungsexperte ist der Meinung, dass Entscheidungen von weisungsfreien Verwaltungsbehörden eher dazu neigen, rechtswidrig zu sein, als die von weisungsgebundenen Behörden. „Woher kommt eigentlich der Nimbus der Unfehlbarkeit der Gerichte?“ Das Gegenteil sei der Fall, wie die Rechtsmittelinstanzen zeigen. Mit der geplanten Reform würde man ein System „zusammenhauen“, das gut funktioniert hat. Man könne mehr Vertrauen in die Verfassung haben.
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