Ausraster im Geschäft

Videoaufnahmen überführen uneinsichtigen Dieb

Vorarlberg
11.09.2026 07:00
Porträt von Chantal Dorn
Von Chantal Dorn

Ein Ladendiebstahl in einem Feldkircher Elektrofachgeschäft endete mit Drohungen, Beute und einer ausgetrunkenen Dose Red Bull. Vor dem Landesgericht in Feldkirch versuchte sich der Angeklagte erst herauszureden, lenkte aber schließlich ein. Das Urteil folgte prompt – als Zusatzstrafe zu einer bereits laufenden Haft wegen eines Gewaltdelikts.

Der Fall liegt bereits über ein Jahr zurück. In einem Feldkircher Elektrofachgeschäft soll der Angeklagte ein Ladegerät um 60 Euro und einen Power-Adapter um 13 Euro aus der Verpackung genommen haben – und zwar ohne zu bezahlen. Als ihn der Ladendetektiv stellte, soll der Beschuldigte mehrmals „Allahu Akbar“ gerufen, den Mann gestoßen und zudem bedroht haben.

Doch damit nicht genug: Eine Dose Red Bull soll er aus dem Kühlschrank geholt, geöffnet und gleich im Geschäft ausgetrunken haben – und dies ebenfalls ohne zu zahlen.

Ein Lügenmärchen und Erinnerungslücken
Vor Gericht gab sich der Mann zunächst unwissend und versuchte, dem Richter seine ganz eigene Version aufzutischen: Das Ladekabel und den Adapter habe er am Vortag gekauft, die Drohung habe es nie gegeben. Und auch die leer getrunkene Red Bull Dose habe er noch vor Eintreffen der Polizei bezahlt. Der Rest – Erinnerungslücken.

Der als Zeuge geladene Ladendetektiv aber blieb bei seiner Version und wiederholte das, was er bereits gegenüber der Polizei ausgesagt hatte. Zum Verhängnis wurden dem Angeklagten schließlich ein paar Videoaufnahmen, die die Aussagen des Detektivs untermauerten.

Eine Entschuldigung und Ausreden 
Danach folgte der Wendepunkt: Der Angeklagte lenkt ein. „Es tut mir leid, ich entschuldige mich.“ Damals habe er weder Geld noch Wohnung gehabt, tagelang nichts gegessen, klagte der Arbeitslose, der seit fünf Jahren in Österreich lebt. Für Richter Elias Klingseis war die Sache dennoch „sonnenklar“ – und so fällte er angesichts der Beweislage sein rechtskräftiges Urteil: Vier Monate bedingte Haft als Zusatzstrafe, denn der Mann sitzt bereits wegen eines in Wien begangenen Gewaltdelikts hinter schwedischen Gardinen. Vor wenigen Monaten war er am „Landl“ zu einer teilbedingten Haftstrafe von 21 Monaten verurteilt worden, weil er einem Mann mit einem Ziegelstein auf den Kopf schlagen wollte.

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