13. und 14. Pension

Griff ins Senioren-Börserl? Länder wollen beraten

Innenpolitik
21.09.2026 18:44
Porträt von Kärntner Krone
Von Kärntner Krone

Wird pflegebedürftigen Senioren künftig noch tiefer in die Tasche gegriffen? Die Länder wollen für Pflegeheime auch auf die 13. und 14. Pension der Bewohner zugreifen dürfen. Beim Pflegegipfel am Montag versuchte Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ), die Länder davon abzubringen.

Wie viel Pflegeheimbewohnern von ihrer 13. und 14. Pension bleibt, könnte künftig österreichweit neu geregelt werden. Wie berichtet, fordert Vorarlbergs Soziallandesrätin Martina Rüscher (ÖVP) mehr Geld für den Betrieb der Pflegeheime – vom Bund, aber auch von den Bewohnern selbst.

Ihr Vorschlag: Die Länder sollen einheitlich auf die beiden Pensionssonderzahlungen zugreifen dürfen. Nur 20 Prozent sollen den Senioren als Taschengeld bleiben. Auch Erträge aus Ersparnissen und Wertpapieren – darunter Sparbuchzinsen, Dividenden und Erträge aus Lebensversicherungen – sollen zur Finanzierung der Heimplätze herangezogen werden.

Länder wollen zuerst „untereinander beraten“
Sozialministerin Schumann will das verhindern: Die Länder sollen künftig österreichweit auf einen Zugriff auf die 13. und 14. Pension verzichten. Bei der Pflegeentwicklungskommission am Montag versuchte sie, die Länder davon zu überzeugen.

Eine Einigung gelang allerdings nicht. Die stationäre Pflege fällt in die alleinige Zuständigkeit der Bundesländer. Diese wollen die heikle Geldfrage nun erst „untereinander beraten“, heißt es seitens des Ministeriums.

Pflegebonus soll ins Gesetz
Weiter ging es beim Pflegebonus. Dieser soll künftig gesetzlich abgesichert werden. Hintergrund ist der Wirbel in Salzburg: Dort wollte die Landesregierung die monatliche Zahlung von rund 160 Euro abdrehen und die dafür vorgesehenen Bundesmittel im eigenen Budget behalten. Erst nach heftigen Protesten folgte die Kehrtwende. 

Damit sich ein solcher Fall nicht wiederholt, soll künftig gesetzlich sichergestellt werden, dass die Bundesmittel überall in Österreich tatsächlich bei den Pflege- und Betreuungskräften ankommen. Wann die Regelung beschlossen werden soll, ließ Schumann allerdings offen.

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