Es ist ein Treffen, das für zehntausende pflegebedürftige Österreicherinnen und Österreicher und ihre Angehörigen enorme Bedeutung hat – und das am Dienstag im Sozialministerium über die Bühne geht. Offiziell heißt es sperrig „Pflegeentwicklungskommission“. Tatsächlich ist es ein Pflegegipfel, bei dem es auch um den Zugriff auf die 13. und 14. Pensionszahlung geht. Seniorenvertreter schlagen Alarm.
Die Fronten könnten kaum verhärteter sein. Die Bundesländer – allen voran Vorarlbergs Soziallandesrätin Martina Rüscher (ÖVP), derzeit Vorsitzende der Landessozialreferentenkonferenz – wollen mehr Geld für den Betrieb der Pflegeheime. Und sie wollen es nicht nur vom Bund, sondern auch von den Heimbewohnern selbst. Konkret: Rüscher fordert eine bundesweit einheitliche Regelung, damit die Länder künftig auch auf die 13. und 14. Pensionszahlung zugreifen können. Und sie will, dass auch Kapitalerträge – Sparbuchzinsen, Dividenden aus Aktien, Erträge aus Lebensversicherungen – einheitlich zur Finanzierung der Heimplätze herangezogen werden.
Können die Länder bald auch das „Weihnachtsgeld“ einkassieren?
„Wir werden dort jedenfalls einbringen, dass aus unserer Sicht auch die 13. und 14. Pensionszahlung heranzuziehen ist, bis auf 20 Prozent Taschengeld. Das soll beim Bewohner, bei der Bewohnerin verbleiben“, sagte Rüscher zuletzt im Ö1-Journal. Ihre Begründung: „Es wird das gesamte Leben im Pflegeheim finanziert. Es ist eine solidarische Finanzierung aus Steuermitteln und es gibt keinen Grund aus unserer Sicht, warum man nicht auch auf das 13. und 14. Gehalt hier zugreifen sollte.“
Doch genau das schmeckt vielen gar nicht. Der Pflegeregress - also der Zugriff auf Haus, Sparbuch und Vermögen zur Finanzierung der Pflege - wurde 2018 abgeschafft, sogar mit Verfassungsrang. Seither sind Vermögen und Erspartes der Pflegebedürftigen tabu. Was aber bleibt: die Erträge daraus. Und die werden in vielen Bundesländern sehr wohl herangezogen. „Die Einführung des Pflegeregresses durch die Hintertür“ – so nennt das die Opposition.
„Hochgradig ungerecht“
Wie unterschiedlich die Praxis ist, zeigt ein Blick in die Länder. In manchen Ländern darf man als Pflegeheimbewohner einen Teil der Sparbuchzinsen behalten, in anderen werden sie komplett eingezogen. Gesundheitssprecher Ralph Schallmeiner von den Grünen kritisiert diese Zersplitterung: „Je nachdem, in welchem Bundesland ich lebe, wo ich eben gepflegt werde, werde ich auch unterschiedlich behandelt. Das ist aus unserer Sicht hochgradig ungerecht und für die Betroffenen komplett undurchschaubar.“ Es brauche eine „bundesweit einheitliche, klare, sozial ausgewogene Regelung“ – und es dürfe „auf gar keinen Fall darauf hinauslaufen, dass wir wieder einen Pflegeregress entweder offen oder durch die Hintertür einführen“.
Auch die Freiheitliche Sozialsprecherin Dagmar Belakowitsch kann sich eine Gesetzesänderung vorstellen, allerdings wie Schallmeiner zugunsten der Pflegebedürftigen: „Wenn es hier einen Mangel gibt im Gesetz, dann werden wir das sicherlich nachbessern, im Sinne der Betroffenen. Es kann nicht sein, dass hier Vermögen noch einmal darauf zugegriffen wird.“
Korosec: „Das ist würdelos“
Die schärfste Gegnerin des Zugriffs auf das Geld der Heimbewohner sitzt allerdings in den eigenen Reihen der ÖVP. Seniorenbund-Präsidentin Ingrid Korosec hat erst vergangene Woche die aktuellen Pflegepläne der Länder scharf verurteilt. Auf die Frage nach dem Zugriff auf Kapitalerträge und die 13. und 14. Pension sagte sie: „Das sollte man nicht machen. Wissen Sie, ich finde das so würdelos. Wenn Sie sich mit den Pflegebedürftigen beschäftigen, ich habe natürlich damit mit ihnen zu tun. Und diese 13. und 14. Pension, der ja auch in Diskussion sind, das sind Mittel, die diese Menschen brauchen.“
Korosec weiter: „Sie dürfen beim Pflegeheim nicht vergessen: Da gibt es viele Menschen, die in einem gewissen Alter dann unbedingt Massagen und anderes brauchen. Das zahlt ihnen niemand. Die müssen das alles selbst zahlen. Ich kriege Listen geschickt von Menschen, die mir schreiben, was sie wirklich brauchen. Und schließlich ist es so, dass jemand dann, wenn er im Pflegeheim ist, auch einen Friseur braucht oder irgendwelche Dinge, die ihm das Leben auch noch ein bisschen schöner macht. Ich finde es würdelos, wenn man Menschen, die ihr ganzes Leben für dieses Land gearbeitet haben und heute in einer Situation sind, wo sie eben pflegebedürftig sind, dass man ihnen dann noch mehr wegnehmen will.“
So etwas mache das Land nicht reicher, „aber diese Menschen ärmer“, so Korosec. „Und dass dann jemand, der im Pflegeheim ist, natürlich auch gern seinen Enkelkindern vielleicht zu Weihnachten ein Geschenk gibt oder 100 Euro gibt. Auch das muss man berücksichtigen. Und diese 100 Euro werden ja eh wieder ausgegeben. Also ich finde das würdelos und bin sehr dagegen, und ich sage das auch öffentlich.“
Was Korosec anspricht, bestätigen die Leser der Kronen Zeitung in ihren Reaktionen auf unsere erste Geschichte zu diesem Thema vom Samstag. Ein Leser rechnet exemplarisch vor, was ein bettlägeriger Patient in Oberösterreich monatlich zusätzlich stemmen muss:
Bei einem Einkommen von 200 Euro bleiben 15 Euro für Hygieneartikel, mal einen Kaffee oder etwas Süßes im Monat. „Ein extra Stück Obst ist selbst zu zahlen“, schreibt der Leser. „Als Angehöriger lege ich gerne was dazu – zwischen 100 und 200 Euro – denn es geht sich nicht aus.“
Ein anderer Leser schreibt als Reaktion: „Sie sprechen mir aus der Seele. Meine Mama ist im Heim und alles muss man bezahlen. Bis hin zum Haarshampoo, Zahnarzt, neue Brille, Sanitärartikel usw. Haben das unsere Senioren verdient, jetzt als Bittsteller degradiert zu werden, während Menschen, die nie etwas in unser System einbezahlt haben und auch wahrscheinlich nie werden, voll versorgt werden?“ Und ein dritter Leser ergänzt: „Auch ältere, pflegebedürftige Menschen brauchen Kleidung, Kosmetika, Fußpflege, Friseur, vielleicht mal ein wenig Schokolade oder ganz alltägliche Dinge. Nicht mal Windeln werden vom Pflegeheim übernommen.“
Schumann will „Brückenbauerin“ sein
Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) will beim morgigen Pflegegipfel als „Brückenbauerin“ fungieren. Sie hat bereits schriftlich mitgeteilt, man werde das Thema auf die Tagesordnung der nächsten Pflegeentwicklungskommission setzen, „um die Positionen der Länder auszuloten“. Die Ministerin wolle die Pflegebedürftigen lieber schützen als zusätzlich belasten. Doch die Länder sitzen am längeren Hebel – schließlich sind sie es, die die Pflegeheime betreiben und finanzieren.
Ob es Schumann gelingt, die Länder von einem Verzicht auf den Zugriff auf die 13. und 14. Pension sowie auf Kapitalerträge zu überzeugen, ist fraglich. Klar ist: Derzeit ist der Zugriff auf die 13. und 14. Pension rechtlich de facto nicht möglich. Paragraf 105 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes legt fest, dass Sonderzahlungen ungeschmälert ausbezahlt werden müssen. Rüscher fordert als Vorsitzende der Landessozialreferentenkonferenz eine Änderung genau dieses Paragrafen, damit die Länder zugreifen können. Und auch beim Zugriff auf Kapitalerträge gibt es bisher keine einheitliche Rechtsgrundlage für alle Bundesländer.
Sollten sich die Länder durchsetzen, droht den Pflegebedürftigen in den Heimen ein Kostenschock. Denn dann würde nicht nur die monatliche Pension zu 80 Prozent und das Pflegegeld bis auf ein Taschengeld herangezogen – sondern zusätzlich auch noch das 13. und 14. Gehalt sowie sämtliche Erträge aus Ersparnissen und Wertpapieren. Die Seniorenvertreter, die Opposition und auch Sozialministerin Schumann stehen dem ablehnend gegenüber.
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