Die Staatsanwaltschaft Graz hat gegen den ehemaligen Lebensgefährten von Stefanie P. Anklage wegen Mordes und Störung der Totenruhe beim Landesgericht für Strafsachen Graz eingebracht.
Gegen jenen 31-jährigen Slowenen, dem vorgeworfen wird seine ehemalige Lebensgefährtin Stefanie P. am 23. November 2025 in Graz getötet zu haben, wurde durch die Staatsanwaltschaft Graz nun Anklage wegen Mordes und Störung der Totenruhe erhoben. Er soll die Frau durch intensives Würgen, Versetzen von Stich- und Schnittwunden am Hals und anschließendes Zwängen in einen Reisekoffer vorsätzlich getötet, ihre Leiche in der Folge mit seinem Auto von Graz nach Slowenien verbracht und dort in einem abgelegenen Waldstück vergraben haben.
Angeklagter ist nicht geständig
Zum Vorwurf des Mordes verantwortet sich der bislang gerichtlich unbescholtene Angeklagte nicht geständig. Das Verbringen des Leichnams des Opfers nach Slowenien und Vergraben der Leiche in einem Waldstück gibt er hingegen zu. Das teilte die Staatsanwaltschaft Graz am Montag per Aussendung mit.
Bis zu lebenslanger Haft
Im Fall einer Verurteilung droht dem Angeklagten eine Freiheitsstrafe von zehn bis zu 20 Jahren oder eine lebenslange Freiheitsstrafe. Das Ermittlungsverfahren gegen den Bruder und Stiefvater des Angeklagten wurde hingegen eingestellt.
Die beiden standen im Verdacht, den 31-Jährigen beim Verbringen und Vergraben der Leiche der Stefanie P. unterstützt zu haben. Es gab jedoch keine Hinweise auf Beitragshandlungen der beiden Slowenen in Österreich. Die mögliche Mithilfe der Männer in Slowenien unterliegt nicht der inländischen Gerichtsbarkeit. Nun prüfen die slowenischen Strafverfolgungsbehörden die Einleitung eines Strafverfahrens.
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