Im Fall des 40-jährigen Sexualstraftäters, der am Montagnachmittag im forensisch-therapeutischen Zentrum in Garsten (OÖ) von einem 63-jährigen verurteilten Mörder getötet worden war, liegt nun das Obduktionsergebnis vor. Auch zum Tatablauf werden immer mehr Details bekannt.
Es war kurz nach 15 Uhr, als der 63-jährige Syrer Mohamed H. und der 40-jährige gebürtige Wiener aus einem Haftraum durch einen Gang in der Justizanstalt offenbar in einen anderen Raum gehen wollten. Auf einer Videoaufzeichnung ist zu sehen, wie es zwischen den beiden offenbar zu einem Wortwechsel kommt, der Ältere plötzlich eine Waffe zückt und mehrfach auf den Jüngeren einsticht.
Video ohne Ton
Auf den Bildaufnahmen, die den Ermittlungsbehörden vorliegen, ist kein Ton zu hören. Tatsächlich dürfte es bei der Bluttat aber nicht lautlos zugegangen sein. Denn man sieht, wie der 40-Jährige zu Boden stürzt, sich eine Blutlache ausbreitet und unmittelbar darauf sofort Justizwachebeamte ums Eck gestürmt kommen.
Während sich einer der Beamten um das Opfer kümmert und mit Reanimationsmaßnahmen beginnt, nimmt der zweite den Täter in Gewahrsam. Für den 40-Jährigen kommt aber jede Hilfe zu spät.
„Wir ermitteln in Richtung vorsätzliche Tötung“, erklärt Andreas Pechatschek, Sprecher der Staatsanwaltschaft Steyr. Die gerichtsmedizinische Obduktion des Toten habe gezeigt, dass ihm mehrere Stiche im Bereich der Brust versetzt worden waren. „Einer traf die Lungenpartie, das Opfer ist daraufhin innerlich verblutet“, so Pechatschek.
Mit Buttermesser zugestochen
Bei einer ersten Einvernahme gab Mohamed H. die Stiche auch zu. Tatwaffe soll ein Buttermesser gewesen sein, das sichergestellt wurde. Das Motiv ist noch unklar. Es gibt keine behördlich erfasste Vorgeschichte zu dem Fall. Der 40-Jährige könnte auch einfach zur falschen Zeit am falschen Ort gewesen sein.
Der Tatverdächtige hatte bereits am 30. Juni 2017 ein betagtes Ehepaar in Linz-Urfahr umgebracht. Er war in Folge zu lebenslanger Haft sowie Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum verurteilt worden. Gerichtsgutachterin Adelheid Kastner hatte bei ihm damals eine querulatorische Persönlichkeitsstörung diagnostiziert.
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