Rund um die Uhr muss der ehemalige Fernfahrer Dragan V. aus dem niederösterreichischen Bezirk Baden beatmet werden. Denn der 52-Jährige leidet an Amyotropher Lateralsklerose (ALS), einer schweren und bisher nicht heilbaren Erkrankung des zentralen Nervensystems.
„Der Zustand meines Freundes verschlimmert sich immer mehr“, schildert Josef R., der in der jüngsten ORF-Sendung des empathischen Bürgeranwalts Peter Resetarits zu Wort kam. R. hat seinen Freund und Arbeitskollegen, der oft bis in den Irak fuhr, aus einem Pflegeheim nach Hause gebracht, um ihm ein Stück Lebenswürde zurückzugeben.
Die Beatmung kann tatsächlich auch in den eigenen vier Wänden erfolgen. Damit er aber bei Komplikationen nicht erstickt, muss immer eine kompetente und spezielle Hauskrankenpflege anwesend sein. Die kann rund 50.000 Euro pro Monat kosten. Doch während sich die Gebietskrankenkasse bereit erklärt hat, einen Kostenanteil zu übernehmen, schmetterte V. beim Land Niederösterreich ab.
Niederösterreich ist verpflichtet, Pflegevariante zu finanziern
SPÖ-Volksanwalt Bernhard Achitz bleibt angesichts dieses Faktums die Luft weg: „Die Stellen in St. Pölten ignorieren, dass es einen Rechtsanspruch auf Pflege zu Hause gibt. Dass das Land nur zahlen will, wenn Pflegestufe 7 vorliegt, ist reine Willkür und nicht rechtskonform. Denn Niederösterreich ist von der Verfassung sowie von der UN-Behindertenrechtskonvention her verpflichtet, diese Pflegevariante zu finanzieren.“ Wer im Land zuständig ist, bleibt unklar. Sozial-Landesrätin Eva Prischl will den Fall prüfen lassen.
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