Strafen verschärft

Bei Poser-Razzien gingen Sozialbetrüger ins Netz

Wien
12.09.2026 05:00

Eigentlich sollen die großen Kontrollen in der Wiener City Poser und Protzer ausbremsen. Doch zwischen PS-Boliden, Taxis und Essenszustellern stößt das AMS auf ein ganz anderes Problem: Schwarzarbeit. Bereits 167 Fälle flogen bei den Schwerpunktaktionen auf. Mit September wurden auch die Strafen nochmal deutlich verschärft. 

Rotenturmstraße, Hoher Markt, Tuchlauben: Seit Monaten wird Wiens Innenstadt regelmäßig zur Bühne für Poser und Protzer – und ebenso regelmäßig zur Kontrollzone. Polizei, Magistrat und weitere Behörden nehmen die PS-Selbstdarsteller, Taxis und Zusteller ins Visier. Mit dabei ist auch das AMS. Dort interessiert man sich weniger dafür, wer seinen Auspuff für besonders beeindruckend hält, seine PS-Schleuder geleast oder von Papas Geld gekauft hat. Geprüft wird vielmehr, wer AMS-Geld kassiert und sich sein Haushaltsgeld dann noch mit Schwarzarbeit zusätzlich versüßt. Besonders Taxi- und Mietwagenfahrer sowie Essenszusteller stehen dabei im Fokus.

Wer doppelt kassiert, dem dreht das AMS den Hahn zu
Und die Kontrollen zahlen sich aus. Bei den jüngsten Planquadraten deckte das AMS bereits 167 Fälle auf. Ein netter Nebeneffekt, der dem Staat wieder Geld in die Kassen spült. Für jene, die das Sozialsystem ausnutzen, wird es teuer. Wer erstmals bei Schwarzarbeit erwischt wird, verliert für sechs Wochen sein Geld vom AMS. Bisher waren es vier Wochen. Beim zweiten Mal sind es bereits acht Wochen. Dazu kann zu Unrecht bezogenes Geld zurückgefordert werden. Verstöße gegen das Sozialversicherungsrecht meldet das AMS an die ÖGK, unerlaubte Gewerbeausübung kann eine weitere Anzeige nach sich ziehen. Die Botschaft des AMS ist entsprechend klar: „Es lohnt sich nicht!“

Auch heimliche Auslandsreisen fliegen beim AMS auf
Doch nicht nur Schwarzarbeit bringt Bezieher in Bedrängnis. In neun Fällen stellte das AMS auch nicht gemeldete Auslandsreisen fest. Verräterisch können schon Ein- und Ausreisestempel im Reisepass sein. Fällt eine Reise in jene Zeit, in der AMS-Geld bezogen wurde, kann die Leistung zurückgefordert und der Anspruch überprüft werden. Wer bewusst falsche Angaben macht oder sich Leistungen erschleicht, riskiert laut AMS darüber hinaus strafrechtliche Konsequenzen.

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