Streit um Bewilligung

Herzchirurgie Oberwart: Bedarf höher als erwartet

Burgenland
12.09.2026 04:59

Das Land Burgenland sieht sich durch den laufenden Betrieb bei der Oberwarter Herzchirurgie bestätigt, der Bedarf liege sogar teilweise über den Erwartungen. Der Bund hält Oberwart dennoch für nicht notwendig. Für Patienten ändert sich vorerst nichts. Teure Folgen könnte allerdings das Urteil des Landesverwaltungsgerichtshofes haben.

Die Herzchirurgie in der Klinik Oberwart ist seit Frühjahr in Betrieb, doch der Bund bekämpft weiterhin ihre Bewilligung. Das Gesundheitsministerium hat gegen den Bescheid des Landes Beschwerde erhoben, mittlerweile hat die Verhandlung vor dem Landesverwaltungsgericht stattgefunden. Die Entscheidung steht noch aus. Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) ließ allerdings schon mehrfach keinen Zweifel daran, wie er die Zukunft der Abteilung sieht: „Die Herzchirurgie wird es immer noch geben, da wird es diese Bundesregierung mit ihren besonderen Vertretern nicht mehr geben.“

Land spricht von höherem Bedarf als erwartet
Bestätigt sieht sich das Land mittlerweile auch durch den laufenden Betrieb. Der Bedarf liege teilweise sogar über den ursprünglichen Erwartungen, heißt es aus Doskozils Büro. Am eingeschlagenen Weg und an der Versorgung der Patienten werde daher „nicht gerüttelt“. In kurzer Zeit habe sich zudem ein eingespieltes medizinisches Team etabliert. „Es geht um eine sichere und verlässliche Versorgung der Menschen.“

Zitat Icon

Dass die zusätzlichen herzchirurgischen Kapazitäten notwendig sind, zeigt der laufende Betrieb in Oberwart. 

Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ)

Ausgerechnet beim Bedarf gehen die Meinungen zwischen Bund und Land aber weiterhin weit auseinander. Das geht aus der Antwort von Gesundheitsministerin Korinna Schumann (SPÖ) auf eine parlamentarische Anfrage der FPÖ hervor. Demnach sieht das Ministerium weiterhin keinen zusätzlichen Bedarf für einen herzchirurgischen Standort in Oberwart. Laut Versorgungsplanung wird das Nordburgenland von Wien, der Süden von Graz mitversorgt.

Auch das aktuelle Monitoring gebe keinen Anlass, daran etwas zu ändern. Welche rechtlichen und fachlichen Argumente der Bund im Verfahren konkret ins Treffen führt, blieb mit dem Verweis auf das laufende Verfahren offen.

Keine Auswirkungen auf Patientenbetrieb
Auf den laufenden Betrieb hat der Rechtsstreit aktuell keine Auswirkungen. Die Ministerin hält in ihrer Anfragebeantwortung fest, dass die Herzchirurgie auf Grundlage eines „aktuell aufrechten Bescheids“ betrieben wird. Auch beim Bundesanteil an der Finanzierung gebe es derzeit keinen Grund für Konsequenzen. Rechtliche Zulässigkeit, Finanzierung und bundesweite Versorgungsplanung seien allerdings getrennt voneinander zu beurteilen.

Bund: Urteil könnte teure Folgen für das Land haben
Anders könnte die Rechnung nach dem Urteil aussehen. Sollte es zu einer Rückabwicklung kommen, könnte es für das Land teuer werden. Demnach müsste der Träger für allfällige Kosten aufkommen, Bund und Sozialversicherung würden nicht haften, sagt Schumann. Wie hoch die Rechnung ausfallen könnte, sei allerdings derzeit nicht seriös abzuschätzen.

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