Die Sache hat wohl auch in den Landhaus-Büros des Burgenlandes für einige überraschte Blicke gesorgt. Ein Mitarbeiter, der zuletzt provisorisch ein Referat geleitet hatte, musste seinen Tisch räumen. Seitens des Landes wird auf Nachfrage bestätigt, dass „eine dienstrechtliche Maßnahme aufgrund von Dienstpflichtverletzungen gesetzt wurde“.
Genau genommen geht es um das Thema der Nebenbeschäftigungen. Wer beim Land arbeitet, darf zwar grundsätzlich Nebenbeschäftigungen ausüben, allerdings mit gewissen Einschränkungen. Erlaubt sind diese nur, solange die dienstlichen Aufgaben nicht beeinträchtigt werden, sie keine Befangenheit erzeugen und sie außerhalb der Arbeitszeit erledigt werden. „Falsche Angaben oder Verstöße dagegen haben jedoch dienstrechtliche Konsequenzen“, wird beim Land erklärt.
Im Fall des gekündigten Landesbediensteten scheint dies der Fall gewesen zu sein. Der Betroffene habe eine geringfügige Nebenbeschäftigung als Geschäftsführer einer Firma gemeldet, heißt es aus dem Landhaus. Und: „Im Zuge der medialen Berichterstattung wurde eine Evaluierung durchgeführt.“ Weitere Details werden nicht genannt, wohl auch, weil es zu arbeitsrechtlichen Schritten kommen könnte.
Vor Rauswurf genau durchleuchtet
Fest steht aber, dass das Land die Angaben des nunmehrigen Ex-Mitarbeiters vor dem Rauswurf genau durchleuchtet hatte. Dieser ist auch ein Geschäftsführer einer Firma mit Sitz in Eisenstadt.
Wie die „Krone“ berichtete, wurde die Bodenabfertigung beim Flughafen Wien-Schwechat neu vergeben. Bislang hatte die Airline Assistance Switzerland diese Tätigkeit über. Die Lizenzdauer ist nach fast sieben Jahren abgelaufen. Ab Ende Oktober fällt die Aufgabe dem Eisenstädter Unternehmen zu, das sich dann um Gepäck- und Vorfelddienste sowie die Abfertigung von Fracht und Post kümmern wird. Gesellschafter sind Firmen in England und den Niederlanden.
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