Obergrenze hätte durch Gesetzesnovelle von 1,10 auf 1,60 Euro je halbe Stunde erhöht werden sollen. Ein Sturm der Entrüstung zeigte nun seine Wirkung.
Mit einem Zehnzeiler informierte Freitagfrüh das Büro LH Mattle über den sofortigen Stopp der Novelle des Parkabgabengesetzes in Absprache mit den Sozialpartnern: „Die bestehende Obergrenze bleibt bestehen“ , betonte Mattle. AK-Präsident Erwin Zangerl und WK-Präsidentin Barbara Thaler hatten im Vorfeld Kritik geübt.
Rechnung hätten Betriebe und Kunden bezahlt
„Eine Anhebung der gesetzlichen Obergrenze um mehr als 45 Prozent hätte die Schranke für deutlich höhere Parkgebühren in ganz Tirol geöffnet“, rechnete Thaler vor: „Die Rechnung hätten Handwerks- und Servicebetriebe im Einsatz vor Ort sowie die Kundinnen und Kunden unserer heimischen Betriebe bezahlt.“
Ohne diese Absage wären ab 1. Jänner 2027 Parkgebühren von bis zu 3,20 Euro pro Stunde möglich gewesen.
VP-Stadtparteiobmann LR Mario Gerber
DNI: Rolle Innsbrucks klären
Auch VP-Stadtparteiobmann LR Mario Gerber applaudierte: „Ich bin LH Mattle dankbar, dass er hier ein klares Machtwort gesprochen hat.“ Jetzt müsse Innsbrucks Rolle „beim geplanten Gebührenhammer“ aufgeklärt werden, sagt DNI-StR Markus Stoll. Angeblich seien sogar 2 Euro als Höchstgrenze gefordert worden.
Innsbruck schöpfte Gebührengrenze aus
Die FPÖ kritisierte „Abzockpolitik“ in Innsbruck, die umgehend beendet werden müsse. BM Johannes Anzengruber erklärte, es werde keine Erhöhung in den nächsten Jahren geben. Innsbruck hatte die Tarife zuletzt von 1 auf 1,10 € erhöht.
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.