Anwaltspost für Leser

Juristisches Nachspiel wegen Tod von jungem Rüden

Tierecke
04.09.2026 18:35
Porträt von Katharina Lattermann
Porträt von Tierecke
Von Katharina Lattermann und Tierecke

Der Tod des Hundes, der im Juni wegen Verdacht auf Hitzschlag in einer Klinik behandelt wurde, beschäftigt nun Juristen. Aber nicht der Hundehalter selbst muss sich bislang verantworten, sondern „Krone“-Leser, die den Artikel darüber in sozialen Medien geteilt haben. 

Bei Berichten über Hunde, die wegen der Verantwortungslosigkeit ihrer Besitzer in der Hitze leiden müssen oder sogar zu Tode kommen, geht jedes Mal ein Aufschrei durch unsere tierliebe Leserschaft. Niemand kann verstehen, dass man seinen geliebten Vierbeiner solchen Strapazen aussetzt.

Sei es – wie jeden Sommer – ein vergessener Hund im Auto oder wie in diesem Fall einer, der von seinem Herrl bei hohen Temperaturen über alle Maßen am Trainingsplatz gehetzt worden sein soll. Die „Krone“ hat darüber berichtet.

Bei Vorsatz sogar Haft möglich
„Seinen Vierbeiner bei Hitze leiden zu lassen, fällt unter Tierquälerei und für diese Fahrlässigkeit riskiert man eine Verwaltungsstrafe von bis zu 7500 Euro. Wenn ein Vorsatz nachweisbar ist, kann das sogar bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe bedeuten“, weiß Michaela Lehner, Juristin von „Tierschutz Austria“. 

So ein sinnloser Hitzetod erhitzt im wahrsten Sinne des Wortes auch die Gemüter. Der „Krone“-Artikel über diesen traurigen Fall wurde daher zigfach in den sozialen Medien geteilt und viele haben sich zu Recht darüber empört, dass wieder ein Hund bei hohen Temperaturen sein Leben lassen musste. 

Post vom Anwalt
Doch das stieß dem betroffenen Hundehalter offenbar sauer auf und er ging gegen einige Postings auf Facebook rechtlich vor. Sein Anwalt drohte „Krone“-Lesern, von denen er die Adresse ausfindig machen konnte, schriftlich mit einer Unterlassungsklage und forderte eine hohe finanzielle Entschädigung. 

Zitat Icon

Grundsätzlich ist es nicht verboten, den Link zu einem Zeitungsartikel auf Facebook zu teilen.

Dr. Oliver Scherbaum, Anwalt für Medienrecht

„Grundsätzlich ist es nicht verboten, den Link zu einem Zeitungsartikel auf Facebook zu teilen“, erklärt indes Medienrechtsexperte Oliver Scherbaum im Telefonat mit der „Krone“. Kritisch werde es erst, wenn in diesem Artikel Persönlichkeitsrechte verletzt werden, so der Jurist. Ob das alles nun tatsächlich vor Gericht landet, ist offen – es dürfte in diesem Fall allerdings mit wenig Chancen auf Erfolg verbunden sein. 

Immer öfter werden Facebook Postings Gegenstand von juristischen Auseinandersetzungen.
Immer öfter werden Facebook Postings Gegenstand von juristischen Auseinandersetzungen.(Bild: Anton - stock.adobe.com)

Auch ob der Hund nun tatsächlich – nachdem er auf Verdacht von Hitzschlag in einer Tierklinik behandelt wurde – an den Folgen von hohen Temperaturen verstarb, ist zu diesem Zeitpunkt immer noch Gegenstand von Spekulationen.

„Sie kriegen gar nichts von mir!“
Anfangs wurde zugesichert, dass man für Transparenz sorgen und das angefertigte Obduktionsergebnis der „Krone“ zukommen lassen werde. Auf eine diesbezügliche Nachfrage reagierte der in die Kritik geratene Hundehalter allerdings vor wenigen Wochen eher ungehalten: „Sie kriegen gar nichts von mir!“ Dann beendete er das Telefonat abrupt ... 

Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
kein Artikelbild
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Kommentare Banner - Die Stimme Österreichs
Eingeloggt als 
Nicht der richtige User? Logout

Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

Top 3
Kostenlose Spiele
Vorteilswelt

Magazine der Kronen Zeitung