Am Nachmittag des 2. Juni hatte ein Linzer im Drogenrausch mit seinem Transporter einen 65-jährigen E-Bike-Fahrer erfasst. Der Radler verstarb an seinen schweren Verletzungen. Am Freitag wurde der Linzer am dortigen Landesgericht zu einer teilbedingten Haftstrafe verurteilt. Die Entscheidung ist rechtskräftig.
„Ich weiß, dass es ein fataler Fehler war. Leider kann ich es nicht ungeschehen machen.“ Mit gesenktem Kopf saß ein 45-jähriger Linzer am Freitag am Landesgericht in seiner Heimatstadt. Und zwar nicht wegen eines Kavalierdelikts: Er hatte am 2. Juni um 14.30 im Drogenrausch einen E-Biker zu Tode gefahren. Die Staatsanwaltschaft warf ihm grob fahrlässige Tötung vor.
An Unfallstelle verstorben
Bei Helfenberg hatte er mit seinem Transporter eine Kurve geschnitten und hatte den 65-Jährigen erfasst. Der Radler war trotz sofort eingeleiteter Reanimationsmaßnahmen noch an der Unfallstelle seinen schweren Verletzungen erlegen.
Gras und Speed
Bei seiner Verhandlung am Freitag gab sich der Drogenlenker geständig und reumütig. Er hatte vor dem tödlichen Unfall Cannabis und Amphetamine konsumiert. Schon vor Ort stellten die Beamten deutliche Anzeichen seiner Beeinträchtigung fest, die der Amtsarzt wenig später bestätigte. Die Staatsanwaltschaft ordnete seine Festnahme und eine Obduktion des 65-Jährigen an.
Zwölf Monate Haft
Nach nur wenigen Minuten fällte die Richterin ein Urteil: Zwölf Monate Haft, davon vier unbedingt für den bis dato unbescholtenen Linzer, rechtskräftig. Außerdem muss er 3000 Euro Trauerschmerzensgeld an die Witwe des 65-Jährigen zahlen, die 43 Jahre lang mit dem Getöteten verheiratet gewesen war. Aufgrund dieser Tatsache ließ die Richterin durchblicken, dass am privatrechtlichen Weg noch deutlich mehr Schadensersatz geltend gemacht werden könne.
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