Die Insolvenzwelle bei der Dornbirner Carpo-Gruppe greift weiter um sich. Nach der Pleite der operativen Kommanditgesellschaft im Juli hat das Landesgericht Feldkirch nun auch über die voll haftende Muttergesellschaft das Konkursverfahren eröffnet.
Die finanziellen Turbulenzen der Dornbirner Carpo-Gruppe haben den nächsten logischen, aber schweren Schritt nach sich gezogen: Über das Vermögen der Carpo GmbH mit Sitz in Dornbirn wurde am Landesgericht Feldkirch auf Eigenantrag das Konkursverfahren eröffnet.
Ausschlaggebend für die Zahlungsunfähigkeit ist die enge Verflechtung im Konzern. Die Carpo GmbH fungierte als unbeschränkt haftende Gesellschafterin der operativen Carpo GmbH & Co KG, über die bereits am 10. Juli dieses Jahres die Insolvenz verhängt wurde. Durch die Vollhaftung zog der Zusammenbruch der Tochter nun auch die Muttergesellschaft mit in die Tiefe.
Die Verbindlichkeiten der Carpo GmbH belaufen sich auf rund 174.000 Euro. Dienstnehmer sind von der aktuellen Konkurseröffnung nicht direkt betroffen. Zum Masseverwalter wurde der Feldkircher Rechtsanwalt Bernhard Ess bestellt.
Für Gläubiger läuft ab sofort die Frist zur Forderungsanmeldung. Diese können bis zum 2. November 2026 über den KSV1870 beim Gericht eingereicht werden. Praktisch für Betroffene: Durch die Haftungsstruktur können auch Gläubiger der bereits insolventen KG ihre Forderungen im nun eröffneten Verfahren der GmbH geltend machen. Die gerichtliche Prüfungs- und Berichtstagsatzung ist für den 16. November 2026 am Landesgericht Feldkirch anberaumt.
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