Geldbuße statt Haft

Diebische Putzfrau plagte das schlechte Gewissen

Vorarlberg
02.09.2026 08:00
Porträt von Chantal Dorn
Von Chantal Dorn

Zwei Armbänder im Wert von rund 10.000 Euro ließ eine 31-jährige Vorarlbergerin bei Reinigungsarbeiten in Hohenems mitgehen. Doch die Mutter von zwei Kindern haderte bald darauf mit ihrem Gewissen. Sie gab den Schmuck der rechtmäßigen Besitzerin zurück. Ein Nachspiel vor Gericht hatte der Diebstahl dennoch.

Eine Stunde vor Prozessbeginn sitzt die 31-Jährige bereits im Gerichtsgang. Nervös, voller Angst – und mit einem sichtlich schlechten Gewissen. „Ich habe mir noch nie etwas zuschulden kommen lassen“, beteuert die zweifache Mutter im Zuge der Einvernahme. Das war zumindest bis zum 30. Juli dieses Jahres der Fall. Dann wurde die bislang unbescholtene Vorarlbergerin zur Diebin.

Geständnis vor Gericht
In einem Haushalt in Hohenems steckte die als Reinigungskraft Tätige zwei Armbänder im Gesamtwert von rund 10.000 Euro ein. Vor Richterin Lea Gabriel redet die ledige Frau, die von Familienzuschuss und Alimenten lebt, nicht lange um den heißen Brei herum: „Ja, ich habe die zwei Armbänder gestohlen. Aber ich war in Geldnot.“

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Die Angeklagte hat sich entschuldigt. Für mich ist der Fall erledigt.

Die Bestohlene im Zeugenstand

Schon bald habe sie die Tat bereut. Besonders, als die Besitzerin sie anrief und vom verschwundenen Schmuck erzählte. Mittlerweile hat die Bestohlene ihr Geschmeide wieder zurückbekommen. Im Zeugenstand fasst sie sich dementsprechend knapp: „Die Angeklagte hat sich entschuldigt. Für mich ist die Sache erledigt.“ Der Staatsanwalt forderte dennoch einen Schuldspruch, die Verteidigung verwies auf die vollständige Schadenswiedergutmachung. Auch die Angeklagte beteuerte nochmals ihre tiefe Reue.

Geständige Angeklagte muss nicht hinter Gitter
Das Urteil: schuldig des schweren Diebstahls und 1440 Euro teilbedingte Geldstrafe. Geständnis, Unbescholtenheit und Schadenswiedergutmachung wirkten mildernd. Obwohl bis zu drei Jahre Haft möglich gewesen wären, hielt die Richterin Gefängnis nicht für nötig. Das Urteil ist rechtskräftig.

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