Gewalttätiger Ex-Koch

Partnerin den Rechnungszettel ins Ohr gerammt

Vorarlberg
31.08.2026 18:55
Porträt von Chantal Dorn
Von Chantal Dorn

Ein Vorarlberger schob die schweren Hämatome seiner kranken Ex-Freundin auf deren Narkolepsie. Beim Prozess am Landesgericht Feldkirch glaubte man jedoch der Betroffenen und verurteilte den ehemaligen Koch wegen fortgesetzter Gewaltausübung zu sechs Monaten bedingter Haft sowie einer Geldstrafe.

„Ich bin ein sehr aufbrausender Typ“, sagt der bislang Unbescholtene vor dem Landesgericht in Feldkirch. Geschlagen habe er seine Ex-Lebensgefährtin aber nie. Genau das wirft ihm die Staatsanwaltschaft aber vor, nämlich fortgesetzte Gewalt von Herbst 2025 bis Sommer 2026. Faustschläge gegen den Kopf, Ohrfeigen und Tritte soll die 40-Jährige über sich ergehen haben lassen müssen.

Der ehemalige Koch bekennt sich nur teilweise schuldig. „Ich habe sie nur mal durch die Tür geschoben, weil sie nicht wegging. Das ist alles, der Rest stimmt nicht.“ Einmal habe er ihr gegen das Bein getreten. Mehr nicht. Er habe ADHS, werde schnell aggressiv und habe inzwischen bei einem Anti-Gewalt-Training gelernt, bei Streit lieber den Raum zu verlassen und spazieren zu gehen.

Ein Alkoholproblem bestreitet er. „Ich komme aus dem Gastgewerbe, da hockt man an der Quelle.“ Bier habe er natürlich getrunken. Eine Wesensveränderung durch Alkohol? „Meiner Meinung nach nicht.“

Verletzungen aufgrund von Narkolepsie?
Dann zückt er sein Handy. Darauf Fotos seiner Ex: schlafend halb im Bett, auf der Toilette, auf dem Fußboden. „Das mache ich jetzt schon seit 14 Jahren mit.“ Die Frau leidet an Narkolepsie, ist Frühpensionistin. Die Hämatome habe sie sich bei Stürzen selbst zugezogen. Doch die 40-Jährige zeichnet bei ihrer abgesonderten Einvernahme ein anderes Bild. Manche blauen Flecken könnten tatsächlich von Stürzen stammen, räumt sie ein. Das sei aber selten gewesen.

Peiniger erniedrigte und misshandelte seine Ex
Im vergangenen Herbst sei das Zusammenleben immer schlimmer geworden: Erniedrigungen, Beschimpfungen und Bedrohungen. Einmal sei sie mit dem Handy in der Hand eingeschlafen. Er habe es daraufhin durchsucht. Als sie aufwachte und sich auf die Bettkante setzte, habe er ihr gegen das Bein getreten. Ein anderes Mal sei er wegen einer Einkaufsrechnung wütend geworden. „Er hat die Rechnung zusammengeknüllt und sie in mein Ohr gesteckt.“ Sie habe Schmerzen gehabt und leicht geblutet.

Als er vermutete, sie habe ein Verhältnis mit einem Kollegen, soll er ihr mit der Faust auf den Kopf geschlagen haben. Schließlich rief sie die Polizei. „Er kann der liebste Mensch sein. Aber wenn ihm etwas nicht passt, wird er böse und wütend“, sagt die chronische Schmerzpatientin, die zudem an Depressionen sowie Panikattacken leidet.

Zu einer Geld- und Haftstrafe verdonnert
Das Gericht glaubt am Ende der Gepeinigten. Der Richter spricht den Mann wegen fortgesetzter Gewalt schuldig. „Ich glaube, dass Sie eine ziemlich intensive Beziehung geführt und sich verbal nichts geschenkt haben.“ Bei einem Strafrahmen von bis zu drei Jahren verhängt er sechs Monate bedingte Haft sowie 960 Euro unbedingte Geldstrafe. Dazu kommen die von der Privatbeteiligten-Vertreterin geforderten 500 Euro für das Opfer. Der anwaltlich nicht vertretene Vorarlberger akzeptiert das Urteil, ebenso die Staatsanwältin.

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