Neues Gutachten
Leipziger Amokfahrt: Mordanklage erhoben
Vier Monate nach der tödlichen Amokfahrt in Leipzig liegt ein forensisch-psychiatrisches Gutachten vor, das keine Hinweise auf eine eingeschränkte Schuldfähigkeit des 33-Jährigen ergeben hat. Die Unterbringung wird nun aufgehoben, stattdessen ein Haftbefehl beantragt, teilte die Staatsanwaltschaft mit.
Wie berichtet, war der Mann Anfang Mai mit seinem Auto mehrere hundert Meter durch die Fußgängerzone gefahren und hatte dabei einige Menschen erfasst. Eine 63-jährige Frau und ein 77-jähriger Mann kamen ums Leben. Sechs Menschen zwischen 21 und 87 Jahren wurden verletzt, zwei davon schwer. Der Fahrer brachte das Auto anschließend selbst zum Stehen und ließ sich widerstandslos festnehmen.
Er wurde zunächst in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. Laut den Ermittlungen war der 33-Jährige auch wenige Tage vor der Tat in stationärer Behandlung in der Psychiatrie. Er hatte sich dort auf eigenen Wunsch aufgehalten und war Ende April entlassen worden. Der Mann war auch schon polizeilich aufgefallen, unter anderem wegen Bedrohung, Herabwürdigungen und Beleidigungen im sozialen Umfeld. Um körperliche Gewalt ging es laut dem Sozialministerium in Dresden nicht.
Kein politisches oder religiöses Motiv
Zu den Hintergründen und Motiven der Amokfahrt gab es am Freitag keine Angaben. Zuvor hatten die Ermittlerinnen und Ermittler mitgeteilt, dass es keine Hinweise auf ein politisches oder religiöses Motiv gebe. Da ein Gutachten auch keine Belege für eine eingeschränkte Schuldfähigkeit lieferte, wird jetzt eine Aufhebung der Unterbringung und ein Haftbefehl beantragt. Die Anklage lautet auf zweifachen Mord und versuchten Mord in 85 Fällen. Zudem wird dem Deutschen der schwere gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr in 91 Fällen vorgeworfen.
Über die Zulassung und einen möglichen Beginn der Verhandlungen muss jetzt das Landgericht Leipzig entscheiden. Nach der Tat hatte es eine Diskussion über die Sicherheit der Innenstädte in Deutschland gegeben. Wenige Tage danach wurden in Leipzig sogenannte Oktablöcke aufgestellt, um die Zufahrt für Fahrzeuge zu verhindern. Solche Taten ließen sich aber trotz Sicherheitskonzepten nie vollständig verhindern, teilte der Deutsche Städte- und Gemeindebund mit.

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