Unternehmer verurteilt

Hunderttausende Euro am Fiskus vorbeigeschleust

Vorarlberg
26.08.2026 06:00
Porträt von Chantal Dorn
Von Chantal Dorn

In seiner Funktion als Geschäftsführer seines Bauunternehmens soll ein 55-jähriger Oberländer über mehrere Jahre Steuern hinterzogen haben. Vor dem Schöffensenat des Landesgerichts Feldkirch in Vorarlberg wurde die Causa am Dienstag verhandelt.

Erst im Sommer letzten Jahres war der Vorarlberger wegen betrügerischer Krida zu einer teilbedingten Haftstrafe von 18 Monaten verurteilt worden. Seit Samstag sitzt er in der Justizanstalt Feldkirch die zu verbüßenden sechs Monate ab. Jetzt geht es dem 55-Jährigen, gegen den ein Konkursverfahren läuft, erneut an den Kragen.

Der Vorwurf: Seit Anfang 2021 soll er als Geschäftsführer seiner Baufirma Einnahmen dem Finanzamt verschwiegen und stattdessen einen Teil des Geldes in Form sogenannter „verdeckter Ausschüttungen“ an sich privat getätigt haben. Dadurch seien dem Fiskus rund 300.000 Euro an Kapitalertragssteuer durch die Lappen gegangen. Zudem habe der Angeklagte über mehrere Jahre hinweg keine Steuererklärungen seiner Firma eingebracht, auch persönliche Steuererklärungen würden fehlen. Die Staatsanwaltschaft geht von knapp 670.000 Euro an Steuerverkürzungen aus.

„Habe mich nicht getraut“
Die fehlenden Steuererklärungen erklärt der Angeklagte mit den Beschlagnahmungen durch die Finanzpolizei im Jahr 2023. Und die Unterlagen für 2024 habe er schlicht noch nicht beim Steuerberater abgegeben. Auf Nachfrage des Vorsitzenden Richters Theo Rümmele nach dem Warum, antwortet der Oberländer fast kindlich: „Nach meiner Verurteilung habe ich mich nicht getraut, Kontakt mit dem Finanzamt oder dem Steuerberater aufzunehmen.“

Saftige Geldstrafe
In seinem Plädoyer führt der Verteidiger zum Faktum der betrügerischen Krida ins Treffen, dass eine nochmalige Verurteilung aus rechtlicher Sicht nicht möglich sei, da alle strafrechtlich relevanten Taten vor der Verurteilung im Sommer vergangenen Jahres begangen worden seien. Nach kurzer Beratung des Schöffensenats spricht der Herr Rat den Angeklagten zu diesem Faktum tatsächlich frei. Ein Schuldspruch ergeht jedoch wegen Abgabenhinterziehung: 140.000 Euro Geldstrafe, davon die Hälfte bedingt. Das Urteil ist rechtskräftig.

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