Das Oberlandesgericht Wien hat die Verurteilung des FPÖ-Parlamentsklubs wegen eines „Linke Zecke“-Sagers bestätigt. So hatte Parteichef Herbert Kickl SPÖ-Chef Andreas Babler bezeichnet. Der Parlamentsklub muss nun 5000 Euro zahlen und das Urteil auf dem YouTube-Kanal von FPÖ TV veröffentlichen.
Ursprünglich hätte FPÖ-Chef Herbert Kickl wegen des Sagers persönlich verfolgt werden sollen. Der Nationalrat lehnte jedoch eine „Auslieferung“ des Obmanns ab. Daraufhin brachte die SPÖ eine Sachverhaltsdarstellung gegen den FPÖ-Klub als Medieninhaber es YouTube-Kanals ein. In erster Instanz am Wiener Straflandesgericht im vergangenen Jänner sah der Richter den Tatbestand der üblen Nachrede auch als erfüllt an und verhängte eine Geldstrafe von 5000 Euro.
Gefallen war die Aussage bei einer Mai-Veranstaltung der FPÖ in Linz. „Die linken Zecken haben wieder Oberwasser, weil eine linke Zecke in Wien als Vizekanzler das Sagen hat“ sagte Kickl damals.
SPÖ: „Entmenschlichung“
„Wenn man jemanden als Zecke bezeichnet, geht es darum, jemanden zu entmenschlichen. Das erinnert an die dunkelsten Kapitel unserer Geschichte“, kommentierte SPÖ-Bundesgeschäftsführer Klaus Seltenheim. „Die heutige Bestätigung des Urteils gegen den FPÖ-Parlamentsklub ist ein wichtiges demokratiepolitisches Zeichen gegen Hass und Hetze.“ Die Freiheitlichen würden die Grenze des Sagbaren immer weiter verschieben, befand Seltenheim. Das Urteil ist jetzt rechtskräftig.
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