Nach einem tödlichen Verkehrsunfall musste sich der Autolenker (45) wegen grob fahrlässiger Tötung am Landesgericht Wels verantworten. Er soll bei dem folgenschweren Zusammenstoß mit dem Wagen einer 62-Jährigen alkoholisiert und zu schnell gewesen sein.
Mit 0,7 Promille und überhöhter Geschwindigkeit geriet ein 45-Jähriger am 3. Februar dieses Jahres mit seinem Auto in einer Linkskurve in Peuerbach auf die Gegenfahrbahn und prallte in den Wagen einer entgegenkommenden 62-Jährigen, die dabei tödlich verletzt wurde.
45-Jähriger verurteilt
Am Donnerstag musste sich der Unfalllenker am Landesgericht Wels wegen grob fahrlässiger Tötung verantworten – Strafrahmen bis zu drei Jahren Haft. Geworden sind es zehn Monate, drei davon unbedingt. Das Urteil ist rechtskräftig.
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