Die Causa um die Abnahme von 49 Schafen in Steinerkirchen an der Traun in Oberösterreich ist um eine Facette reicher. Während der Bauer nach einem Landesverwaltungsgerichts-Entscheid schon auf die Rückgabe seiner Tiere wartet, will die Bezirksbehörde das Urteil anfechten und es gibt auch noch ein weiteres Verfahren.
Ein Fall fürs Höchstgericht wird die Abnahme von 49 Schafen in Steinerkirchen/Traun. Nachdem das Landesverwaltungsgericht entschieden hatte, dass die Abnahme rechtswidrig war, weil die Behörde zwar „Gefahr im Verzug“ sah, aber die Tiere noch sieben Wochen im Stall ließ, müssten die Tiere von der Pfotenhilfe Lochen eigentlich wieder zurückgebracht werden.
„Wir bereiten eine ordentliche Revision vor und auch den Antrag auf aufschiebende Wirkung“, bestätigt Bezirkshauptfrau Elisabeth Schwetz auf „Krone“-Anfrage den Gang zum Bundesverwaltungsgericht. Man will die Schafe erst dann zurückgeben, wenn das Verfahren wegen eines auferlegten Tierhalteverbotes abgeschlossen ist.
Weitere Verhandlung
Die Verhandlung ist für 10. September beim Landesverwaltungsgericht anberaumt. Argument: Man will nicht riskieren, die Tiere unnötig oft zu transportieren. „Das sofortige Tierhalteverbot wurde auch aufgehoben“, sagt Jurist Benjamin Biberhofer, der Bauer Roland Sch. (41) vertritt und die Rückgabe der Tiere an seinen Mandanten fordert.
Zustand schlimmer als angenommen
Eine neue Entwicklung gibt’s seitens der Pfotenhilfe Lochen. Hier sah man bei der Abnahme der Tiere deren Zustand als nicht kritisch, doch nun sagt Sprecher Jürgen Stadler, dass sich nach der Schur herausgestellt habe, wie abgemagert die Tiere waren. Weiters seien sie stark von Parasiten befallen. Vier Schafe sind inzwischen verstorben. Eine Entschädigung wird seitens der BH ausgeschlossen: „Sie wurden krank abgenommen.“
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