Die Abnahme seiner 66 Schafe war rechtswidrig, weil viel zu spät. Obwohl angeblich Gefahr im Verzug bestand. Landwirt Roland Sch. aus Steinerkirchen bekam nun vorm Landesverwaltungsgericht Recht.
Große Wellen schlug der Fall von Landwirt Roland Sch. aus Steinerkirchen an der Traun. Die Tierschutzbehörde hatte am 3. März eine Abnahme seiner insgesamt 66 Schafe verfügt – wegen Gefahr im Verzug. Tatsächlich abgeholt worden waren die Schafe aber erst fast sieben Wochen später – am 20. April.
„Das freut mich sehr“
Nun bekam der Landwirt, der mit Rechtsanwalt Benjamin Biberhofer am Landesverwaltungsgericht Einspruch erhoben hatte, recht: Die Tierabnahme war rechtswidrig erfolgt. Das Gericht erkannte nämlich, dass nach so langer Zeit die Voraussetzung für eine Abnahme wegen „Gefahr in Verzug“ nicht mehr gelte. „Das freut mich natürlich sehr“, so Sch..
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