„Trojanisches Pferd“

Sogar parteiinterne Kritik an Regierungsprojekt

Innenpolitik
19.08.2026 11:51

Rund zwei Wochen bevor die Begutachtungsfrist für das „Bundesgesetz zur Einführung einer Bundesstaatsanwaltschaft“ endet, holen Top-Juristen zum Rundumschlag aus. In den Plänen erkennen sie „Widrigkeiten“, im großen Ganzen „ein trojanisches Pferd“. Besonders bitter für die Regierung: Unter den Experten befinden sich auch Juristen mit Parteizugehörigkeit ...

Es ist einmal mehr eine schallende Ohrfeige für die Bundesregierung – und sie schmerzt wohl umso mehr, da sie teilweise aus den eigenen Reihen kommt. 17 hochrangige Juristinnen, Juristen und Rechtsstaats-Experten zerpflücken den Regierungsentwurf zur Bundesstaatsanwaltschaft (BStA). Das Brisante daran ist die Herkunft der Kritiker.

Denn unter den Unterzeichnern der am Mittwoch vorgelegten Stellungnahme finden sich die frühere OGH-Präsidentin Irmgard Griss, die einst für die NEOS im Nationalrat saß, und der langjährige ÖVP-Politiker Othmar Karas, bis 2024 Erster Vizepräsident des Europäischen Parlaments. Der Widerstand trifft damit ausgerechnet jene Parteien, die den Entwurf mittragen. Auch Ex-ÖVP-Justizsprecher Michael Ikrath und die frühere dritte Nationalratspräsidentin Heide Schmidt haben mitunterschrieben.

„Trojanisches Pferd“
Ihr Befund fällt vernichtend aus. Was die Dreierkoalition als Meilenstein für eine unabhängige Justiz präsentiert habe, sei in Wahrheit ein „gefährliches Trojanisches Pferd für Rechtsstaat, Gewaltenteilung und Demokratie“. Man begrüße zwar das Ziel einer politisch unabhängigen Weisungsspitze, doch der Entwurf bleibe „weit hinter den Erwartungen zurück“ und konterkariere die eigenen Ziele geradezu. Das Fazit der Runde, hinter der auch die 307.489 Unterschriften des Rechtsstaat-&-Antikorruption-Volksbegehrens stehen: ein „plakativer Schritt nach vorne, in einer detaillierten Betrachtung de facto jedoch fünf rechtsstaatliche Schritte zurück“.

Irmgard Griss kritisiert offen, was die NEOS als großen Erfolg verkaufen wollen.
Irmgard Griss kritisiert offen, was die NEOS als großen Erfolg verkaufen wollen.(Bild: Krone-Collage/APA/HANS KLAUS TECHT, APA/GEORG HOCHMUTH)

Widersprüche entdeckt
Am schwersten wiegt der Vorwurf, die Politik greife nach den Ermittlern. Der Entwurf sehe vor, dass Nationalrat und Bundesrat die Bundesstaatsanwaltschaft über „alle Gegenstände der Vollziehung“ befragen könnten – anders als beim Untersuchungsausschuss auch in laufenden Verfahren. Noch vor wenigen Wochen habe die Regierung das Gegenteil zugesichert. Für die Experten ist das ein „anachronistischer Schritt hin in vormoderne, voraufklärerische Zeiten“: Die Kontrolle der Staatsanwälte obliege den Gerichten, nicht dem Parlament.

Hart ins Gericht gehen die Unterzeichner auch mit der geplanten Bestellung. Über die künftigen Bundesstaatsanwälte solle eine zehnköpfige „unabhängige“ Kommission urteilen, in der nur zwei Mitglieder echte staatsanwaltschaftliche Praxis mitbrächten – dafür säßen dort die Präsidenten von Anwalts- und Notariatskammer, also Vertreter der „Verfahrensgegenseite“. Am Ende segne der Nationalrat mit einfacher Mehrheit ab und dürfe Vorschläge ohne Begründung beliebig oft zurückweisen. So lasse sich, warnen die Juristen, jede Regierungsmehrheit ihre „Wunschkandidaten“ ins Amt holen. Von der versprochenen Entpolitisierung bleibe nichts – das Gegenteil wäre der Fall.

„Widrigkeiten“ bei Funktionsperiode 
Hinzu kämen eine „systemwidrig“ kurze Funktionsperiode von nur sechs Jahren, ein alle zwei Jahre rotierender Vorsitz, der die Behörde lähme, und – besonders heikel – die namentliche Abstimmung im Kollegium, deren Ergebnis dem Parlament offengelegt werden müsse. Damit werde jeder einzelne Bundesstaatsanwalt „politisch abhängig und kontrollierbar“. Auch den möglichen „Seitenwechsel“ eines Rechtsanwalts direkt auf den Posten des obersten Anklägers lehnen die Unterzeichner strikt ab.

Kuriosum um Kürzel
Der Zeitpunkt ist pikant. Die Begutachtungsfrist läuft noch bis Monatsende, für den Beschluss braucht die Koalition aus ÖVP, SPÖ und NEOS eine Zweidrittelmehrheit – und damit die Grünen oder die FPÖ, die beide bereits abwinken. Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) hatte den Entwurf als Erfüllung einer Europarats-Empfehlung gepriesen und wollte „die erste Justizministerin sein, die keinen Einfluss mehr auf staatsanwaltschaftliche Verfahren nehmen kann“. Die 17 Unterzeichner sehen genau das Gegenteil kommen. Bezeichnend dafür: Selbst am geplanten Koalitions-Kürzel für die Staatsanwaltschaft lassen sie kein gutes Haar: Die Abkürzung „BuStAG“ sei nicht nur systemwidrig, sondern lade „geradezu zu negativ konnotierten Wortspielen ein“.

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