Der Kauf von zwei Wohnungen, die eine gemeinnützige Wohnungsgesellschaft bereits 2012 in der Linzer Harrachstraße errichtet und laut einem Bericht des „Standard“ zu vergleichsweise günstigen Preisen an zwei Vertraute von LH-Stellvertreter Manfred Haimbuchner vergeben haben soll, sorgt derzeit in mehreren Medien für Diskussionen.
Während die einen einen Skandal wittern und Aufklärung verlangen, weist der FPÖ-Politiker die Darstellungen vehement zurück. „Eine der betreffenden Wohnungen wurde mit einem Landesdarlehen verkauft, die andere ohne – also frei finanziert und damit völlig außerhalb jeglicher Landeskompetenz“, schreibt Haimbuchner in einer Stellungnahme auf Facebook. Auch die Preise seien für die damalige Zeit marktüblich gewesen. Zudem habe es sich keineswegs um „Sozialwohnungen“ gehandelt, die „wem zugeschanzt wurden“. Das Landesdarlehen werde – wie vorgesehen – zurückgezahlt. Die Einkommensgrenze für ein solches Darlehen liegt mit 85.000 Euro Jahresnettoeinkommen vergleichsweise hoch.
Wie kommt man zu einer Wohnung?
Doch wie kommt man – unabhängig vom aktuellen Fall – zu einer Wohnung bei einer gemeinnützigen Bauvereinigung? „Zuerst einmal muss man sich anmelden, dann gibt es verschiedene Vergabekriterien. Das ist etwa Scheidung oder natürlich auch das Einkommen. Die Entscheidung fällt ein Gremium“, weiß Robert Oberleitner, Chef der Gemeinnützigen in Oberösterreich.
So hoch ist die Einkommensgrenze
Auch bei einem Zweipersonenhaushalt liegt die Einkommensgrenze bei 85.000 Euro netto im Jahr. „Diese wird bewusst relativ hoch angesetzt, damit man möglichst vielen Menschen die Chance auf eine leistbare Wohnung gibt. Das soll außerdem eine Gettoisierung verhindern“, sagt Oberleitner. Nur weil eine gemeinnützige Bauvereinigung ein Wohnbauprojekt errichtet, bedeute das noch lange nicht, dass sämtliche Einheiten „Sozialwohnungen“ sind. „Ein kleiner Prozentsatz sind auch frei finanzierte, das sind meist Projekte in besonders guter Lage“, sagt Oberleitner.
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