Wegen 100 Euro Drogenschulden mussten zwei Opfer ein wahres Martyrium durchleben. Das nun angeklagte Trio folterte sie mit Flaschen, Schwert und Taser. Dafür hagelt es im Wiener Landesgericht jetzt lange nicht rechtskräftige Gefängnisstrafen.
Das, was zwei junge Männer in der Nacht auf den 1. März letzten Jahres durchleben mussten, ist schwer in Worte zu fassen. Die Staatsanwältin im Wiener Landesgericht probiert es zumindest: „In der Tatwohnung durchlebten die Opfer ein mehrstündiges Martyrium, das wohl schwer erniedrigender hätte sein können.“ Und das alles wegen läppischen 100 Euro an Drogenschulden.
Geburtstagsparty endet mit Schulden eintreiben
„Es war der 19. Geburtstag des Erstangeklagten. Man könnte glauben, die Voraussetzungen für einen schönen Abend sind perfekt“, so die Staatsanwältin. Besonders der jetzt 20-jährige Österreicher kam dann auf die Idee, die ausständigen 100 Euro einzutreiben. Ein 23-jähriger Serbe und ein 21-jähriger Wiener machten mit.
Sie wurden gezwungen, sich mit einem Taser im Genitalbereich selbst zu schocken.
Staatsanwältin spricht von folterähnlichen Vorwürfen
Bei etwas, das Folter sehr nah kommt: Zuerst wurden die zwei Opfer „nur“ geschlagen und getreten. Dann die erste Abartigkeit: „Sie wurden gezwungen, sich mit einem Taser im Genitalbereich selbst zu schocken“, so die Staatsanwältin. Und das mit vorgehaltenem Schwert. Der grausame Höhepunkt: „Die Opfer wurden mehrmals von den Angeklagten vergewaltigt. Sie mussten sich auf Flaschen setzen.“
„Erstangeklagter machte sich Spaß daraus“
Die Anklägerin sieht als besonders verstörend: „Es entsteht der Eindruck, dass vor allem der Erstangeklagte sich einen Spaß daraus gemacht hat.“ Für den ihm nun bis zu 15 Jahre Gefängnis drohen. Eine Vorstrafe hat der Arbeitslose bereits. „Alles, was in der Anklageschrift steht, stimmt genau so. Das, was hier passiert ist, ist nicht zu entschuldigen“, kündigt Verteidiger Nikolaus Rast zumindest ein umfassendes Geständnis seines 20-jährigen Mandanten an – der die federführende Rolle bei dem stundenlangen Martyrium gespielt hat.
Und was taten der Zweit- und Drittangeklagte? Nichts, um den zwei Opfern zu helfen. Anwalt Sascha Flatz – er vertritt den 23-jährigen Serben – versucht zu relativieren: „Er hat ein wenig hingetreten. Dann ist er auf der Couch eingeschlafen. Von der Geschichte mit der Flasche hat er gar nichts mitbekommen.“ Verteidiger Ernst Schillhammer sagt im Namen seines 21-jährigen Mandanten: „Es hätte sicher sehr, sehr viele richtige Verhaltensweisen gegeben. Leider hat er keine davon gesetzt.“
Der Großteil des Prozesses wird zum Schutz der Opfer unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt – auch die Aussagen der drei Angeklagten. Das Resultat des Schöffensenats ist aber klar: Es hagelt nicht rechtskräftige Haftstrafen. Elf Jahre Gefängnis für den 20-jährigen Haupttäter; sieben Jahre fest für den 23-jährigen Serben und sechs Jahre Haft für den dritten Angeklagten. „Das ist ein kaum jemals gesehener Gewaltexzess“, zeigt sich auch der vorsitzende Richter schockiert.
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