Vorbildlich angesichts der Temperaturen ist Pinkafeld: Die Stadtgemeinde gibt den Gemeindearbeitern am Mittwoch und Donnerstag am Nachmittag „hitzefrei“. Nicht alle Gemeinden machen das. Denn verpflichtet dazu sind sie nicht.
Im öffentlichen Dienst gibt es nicht wirklich einen gesetzlichen Schutz für Mitarbeiter bei Hitze. Es bestehe nur eine Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, erklärt Gerhard Horwath, Landesvorsitzender der Gewerkschaft younion. Grundsätzlich empfehle man, dass die Mitarbeiter früher anfangen und nur sechs Stunden arbeiten. Eine andere Möglichkeit sei Zeitausgleich. Die fehlenden Stunden können dann später wieder eingearbeitet werden, so Horwath.
Hoffen auf eine Lösung
Betroffen davon sind beispielsweise auch Bedienstete in der Straßenverwaltung oder Kindergärtnerinnen, die in der Ferienbetreuung in ungekühlten Kindergartenräumen arbeiten müssen. Man versuche schon lange, eine Verbesserung zu erreichen und werde im Herbst einen neuen Anlauf starten, erklärt Horwath. Die Zuständigkeit liegt beim Land. „Wenn die Sommer so bleiben, wird es früher oder später eine neue Regelung brauchen“, ist der younion-Chef überzeugt.
Neue Hitzeschutzverordnung
Im privaten Bereich sind Unternehmen verpflichtet, auf klimatische Belastungen Rücksicht zu nehmen. Laut AK fehlt es aber oft an der Umsetzung. „Nicht nur die heuer neue Hitzeschutzverordnung, sondern auch der gesunde Menschenverstand gebieten es, sich auf Hitzewellen am Arbeitsplatz vorzubereiten“, betont AK-Präsident Gerhard Michalitsch. Die Verordnung ist seit heuer in Kraft. Sie verpflichtet Betriebe, bei Arbeiten im Freien konkrete Maßnahmen zum Schutz vor Hitze und UV-Strahlung zu treffen.
Maßnahmen ab 30 Grad
Als Indikator, ab wann Maßnahmen greifen müssen, gilt die Hitzewarnstufe Gelb – was einer gefühlten Temperatur von 30 Grad entspricht. Die Maßnahmen reichen von früheren Arbeitszeiten, zusätzlichen Pausen im Schatten und Rotationssystemen über die Bereitstellung von Schattenplätzen und mobilen Kühlmöglichkeiten.
Bis zu 25 Grad im Büro
In Arbeitsräumen müssen die Bedingungen wiederum „dem menschlichen Organismus angemessen“ sein. Das bedeutet, dass bei geringer körperlicher Belastung, wie beispielsweise Büroarbeiten, die Raumtemperatur zwischen 19 und 25 Grad Celsius liegen soll.
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