Der neue Bericht zum „Beinschab-Tool“ ist da und zeichnet die Geschehnisse detailliert nach. Nun geht Ex-Ministerin Sophie Karmasin, die ins Visier der Behörden geraten war, in die Gegenoffensive.
1435 Seiten Aktenauswertung: Die frühere Familienministerin und Meinungsforscherin Sophie Karmasin nimmt erstmals ausführlich zum neuen Bericht der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft in der ÖVP-Umfragencausa Stellung. Ihre Verteidigung spricht von einer „zum Teil sehr einseitigen Darstellung“ und versucht, die zentralen Vorwürfe Punkt für Punkt zu entkräften.
Im Kern geht es um den Verdacht, dass ab 2016 Umfragen dem politischen Aufstieg von Sebastian Kurz dienen sollten. Veröffentlicht wurden sie in der Mediengruppe „Österreich“, bezahlt worden sein sollen sie letztlich mit Steuergeld aus dem Finanzministerium. Als Gegenleistung für „wunschgemäße Veröffentlichungen“ habe das Ministerium Inserate bei der Fellner-Gruppe geschaltet, heißt es laut Berichten in der Auswertung.
Sechs Umfragen und 14 Studien
Der Bericht teilt das sogenannte „Beinschab-Tool“ in zwei Phasen. Zunächst soll Sabine Beinschab im Jahr 2016 sechs Umfragewellen durchgeführt haben. Inhalte seien von Thomas Schmid und/oder dem damaligen Ministeriumssprecher Johannes Frischmann vorgegeben worden.
Ab Herbst 2016 folgten laut Bericht 14 offizielle Studien für das Finanzministerium. Daneben soll Beinschab inoffizielle politische Umfragen erstellt haben, deren Kosten über die offiziellen Aufträge verdeckt abgerechnet worden seien. Die Auswertung der WKSta basiert auf beschlagnahmte Daten und den Aussagen der beiden Kronzeugen Beinschab und Schmid.
Neu ist vor allem die ausführlich dokumentierte Kommunikation zwischen Beinschab und Karmasin. So soll Karmasin darauf bestanden haben, Fragen und Ergebnisse vor einer Weitergabe mit ihr abzustimmen. In einer Nachricht heißt es zudem: „Bitte klarerweise ein Projekt, das unter uns.“ Für die Vermittlung habe Karmasin Beinschab angewiesen, „20 Prozent vom Umsatz“ als Honorar zu verrechnen.
Einen Beleg dafür, dass Schmid das gesamte „Beinschab-Tool“ tatsächlich im Auftrag von Ex-Kanzler Sebastian Kurz entwickelte, wurde nicht gefunden. Die sichergestellten Chats lieferten jedoch Hinweise darauf, dass Kurz vom Einfluss seines Umfelds auf Umfragen und Berichterstattung gewusst haben könnte. Kurz bestreitet die Vorwürfe.
„Alltägliche und legitime Praxis“
Karmasins Verteidigung sieht darin keinen Tatbeitrag. Sie habe stets offengelegt, den Kontakt zwischen Beinschab und Schmid hergestellt zu haben. Das Vermitteln von Geschäftsbeziehungen sei eine „alltägliche und legitime Praxis im Wirtschaftsleben“.
Auch die 20-Prozent-Provision sei in der Beratungs- und Marktforschungsbranche durchaus üblich gewesen. Die Abrechnung sei über reguläre Gesellschaften und mit ordnungsgemäßen Rechnungen erfolgt.
Von möglicherweise rechtswidrigen Vergaben im Finanzministerium will Karmasin nichts gewusst haben. Im Bericht gebe es keine Beweise dafür, dass sie in die internen Abläufe eingebunden gewesen sei. Sie sei davon ausgegangen, dass sämtliche Aufträge korrekt vergeben und abgerechnet wurden.
Streit um das Kürzel „SK“
Die Verteidigung bestreitet zudem, dass mit „SK“ gekennzeichnete Fragen zum Familienbonus von Sophie Karmasin stammten. Beinschab habe im April 2025 selbst eingeräumt, diese könnten auch von einem anderen Mitarbeiter gekommen sein. Außerdem sei Karmasin zu diesem Zeitpunkt längst nicht mehr Familienministerin gewesen.
Auch eine Anweisung zur Manipulation von Umfrageergebnissen lasse sich laut Verteidigung aus den Nachrichten nicht ableiten. Karmasins Kommentare seien fachliche und methodische Hinweise einer Sozialforscherin gewesen. Ihre Kommunikation zeige eine „reaktive, nicht initiierende Rolle“.
Die Aussagen von Thomas Schmid wiederum müssten wegen seines Kronzeugenstatus „mit besonderer Vorsicht“ bewertet werden. Der umstrittene Kronzeuge habe ein Eigeninteresse daran, Verantwortung auf andere zu verlagern, argumentiert Karmasins Verteidigung. Der Auswertungsbericht selbst hält jedoch fest, dass sich die Beschuldigten bisher „inhaltlich nicht oder jedenfalls nicht umfassend“ geäußert hätten. Karmasin kündigt nun eine ausführlichere Stellungnahme im weiteren Verfahren an. Für sämtliche Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.
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