Im Justizpalast in Wien lief für Ex-Ministerin Sophie Karmasin heute die entscheidende Runde. Am 23. Mai 2023 gab es für die 57-Jährige im Wiener Landl einen Freispruch und eine Verurteilung. Sowohl die WKStA als auch ihre Anwälte bekämpften das Urteil. Die Verteidiger hatten Erfolg: Der Oberste Gerichtshof reduzierte die Strafe von 15 auf zehn Monate bedingt.
Ende Mai 2023 wurde die frühere Familienministerin Sophie Karmasin am Wiener Landesgericht wegen Bestimmung zu wettbewerbsbeschränkenden Absprachen zu 15 Monaten bedingter Haft verurteilt. Vom schweren Betrug in Form von widerrechtlichen Bezugsfortzahlungen wurde die 57-Jährige freigesprochen – sie leistete rechtzeitig Wiedergutmachung.
Neben der WKStA meldeten auch Karmasins Verteidiger Norbert Wess und Philipp Wolm (www.kw-anwaelte.com) Nichtigkeitsbeschwerde gegen die erstgerichtliche Entscheidung an. Am Mittwoch behandelte der Oberste Gerichtshof in Wien öffentlich die Rechtsmittel. In Abwesenheit der Meinungsforscherin, die erkrankt ist.
Wess: „Es gab keinen Wettbewerb“
Karmasins Anwalt Norbert Wess stellt in der Verhandlung infrage, ob das Vergabeverfahren zu den inkriminierten Studien gesetzeskonform abgelaufen sei: „Die Situation im Ministerium ist unglücklich verlaufen. Man wollte Frau Karmasin immer schon den Auftrag geben“, führt er aus. Erst nachdem alles besprochen und vereinbart war, sei sie gebeten worden, zwei Vergleichsangebote einzuholen. Verurteilt wurden wettbewerbsbeschränkende Absprachen. Aber: „Wo kein Wettbewerb eröffnet wird, kann auch kein Wettbewerb verletzt werden“, sagt Wess.
Die WKStA wiederum ist der Meinung, dass der Freispruch in Bezug auf die Bezugsfortzahlung nicht gerechtfertigt war. Karmasins tätige Reue sei laut den Korruptionsjägern zu spät und unvollständig erfolgt.
Gewichtige Milderungsgründe nicht berücksichtigt
Laut der Generalanwältin der Generalprokuratur, die nach Wess zu Wort kommt, sei weder die Nichtigkeitsbeschwerde der Anklage, noch jene der Verteidigung begründet. Die Höchstrichter des fünfköpfigen Senats verkündeten um 11:15 Uhr ihr Urteil: Die Strafhöhe für Karmasin für die wettbewerbsbeschränkenden Maßnahmen wird von 15 auf zehn Monate bedingt herabgesetzt.
„Es wurden zwei gewichtige Milderungsgründe nicht berücksichtigt. Der bisher unbescholtene Lebenswandel der Angeklagten und die Tatsache, dass sie bereits Nachteile aus der Tat erlitten hat“, führt Höchstrichter Rudolf Lässig aus. „Die Strafhöhe war daher auf jeden Fall zu reduzieren. Für uns erscheinen zehn Monate bedingt angemessen.“ Das frühere Regierungsmitglied ist somit nun rechtskräftig verurteilt.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.