Eine 56-jährige Vorarlbergerin soll ihre betagte Mutter (78) erstickt haben. Im Prozess am Landesgericht Feldkirch trugen Staatsanwaltschaft und Verteidigung zwei sehr unterschiedliche Versionen vor. Am Ende wurde die Frau in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen.
Anfang Oktober zog die ehemalige Sozialarbeiterin vorübergehend zu ihrer Mutter nach Götzis – ein Umstand, der wenige Tage später in einer Tragödie enden sollte. Am Abend des 11. Oktober ging die psychisch kranke 56-Jährige zunächst spazieren. Ihre Mutter – in Sorge, die suizidgefährdete Tochter könnte sich vom Kummenberg stürzen – alarmierte ihren Schwiegersohn. Was in den folgenden Stunden tatsächlich geschah, darüber gingen die Darstellungen von Anklage und Verteidigung diametral auseinander.
Laut Staatsanwalt Philipp Höfle meldete sich die Tochter später telefonisch bei der betagten Mutter und bat um ein Gespräch. Dazu sei es jedoch nie gekommen. Stattdessen soll die 56-Jährige ins Schlafzimmer gegangen sein: „Sie drückte der Mutter auf die Brust und hielt ihr Mund und Nase zu, bis sie erstickte.“ Die an COPD erkrankte Pensionistin soll laut Gerichtsmedizin drei bis fünf qualvolle Minuten um ihr Leben gekämpft haben – „Verletzungen belegen, dass sie sich noch wehrte“. Vollständig aufklären lässt sich der Tathergang jedoch nicht, da die Betroffene bei der Untersuchungsrichterin geschwiegen hatte.
Verteidigung wartete mit anderer Version auf
Die Verteidigung schilderte einen ganz anderen Ablauf der Geschehnisse. Seine Mandantin sei aufgebracht gewesen, weil ihr die Fernsehsendung der Mutter missfiel, und sei daraufhin spazieren gegangen – wobei sie sich im Dickicht verirrte und dabei die Kratzer im Gesicht zuzog. Zuhause zwischen sechs und acht Uhr morgens angekommen, habe die halb offene Schlafzimmertür sie nicht misstrauisch gemacht – sie sei stattdessen mit dem Hund Gassi gegangen, um die Mutter ausschlafen zu lassen. Erst als es weiterhin still blieb, sei sie ins Zimmer gegangen – und habe die Mutter tot im Bett vorgefunden, daneben ein Asthmaspray.
Ich möchte nur, dass meiner Psyche geholfen wird. Was jetzt beschlossen wird, liegt in Ihren Händen.
Die Angeklagte zu den Geschworenen
Überfordert von der Situation habe sie sich auf den Balkon zurückgezogen, geraucht und erst am Nachmittag ihren Ehemann informiert. Auf die Frage des Richters, ob sie sich am Tod ihrer Mutter schuldig fühle, antwortete die Betroffene ausweichend: „Ich kann die Frage nicht beantworten.“
Eine Nachbarin will in jener Nacht jedoch Poltergeräusche sowie die Stimmen beider Frauen gehört haben. Der vorsitzende Richter verwies zudem auf eine Vorgeschichte: Bereits im Jahr davor hatten sich die Aggressionsausbrüche der Frau gehäuft, ihr Ehemann musste sogar die Polizei rufen. Einmal hatte sie sich am Götzner Bahnhof mit einem Regenschirm gegen einen Autofahrer „verteidigt“ – dafür fasste sie eine Geldstrafe von 400 Euro aus. Gerichtsgutachter Reinhard Haller kam zu einem klaren Schluss: Die Frau sei zum Tatzeitpunkt unzurechnungsfähig gewesen. „Die Voraussetzungen für eine Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum liegen vor.“
Einstimmiges Urteil der Geschworenen
Seit der Tat wird die 56-Jährige stationär im LKH Rankweil betreut – eine Entlassung wünscht sie sich nach eigenen Worten nicht: „Es tut mir gut.“ Ihr Schlusswort vor dem Rückzug des Senats zur Beratung: „Ich möchte nur, dass meiner Psyche geholfen wird. Was jetzt beschlossen wird, liegt in Ihren Händen.“ Die Geschworenen entschieden sich einstimmig dafür, dass ein Mord vorläge, wäre die Frau nicht zurechnungsunfähig gewesen. Sie wird nun in forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen. Das Urteil ist rechtskräftig.
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