Familienstreit

50 Euro: Syrer bedroht Mutter mit Samurai-Schwert

Vorarlberg
03.08.2026 07:25
Porträt von Vorarlberg-Krone
Von Vorarlberg-Krone

Läppische 50 Euro und ein gebrochenes Versprechen der Mutter waren Auslöser für eine Tat, die einem 24-jährigen Syrer eine Verurteilung am Landesgericht Feldkirch brachte. Taktisch klug hat er im Prozess nicht agiert.

Vorgeworfen wird dem Mann, seiner Mutter am 30. Oktober des Vorjahres in Frastanz 50 Euro geraubt, sie angeschrien und mit dem Tod bedroht zu haben. Dass er das Geld an sich genommen hat, gibt er zu, die Drohungen bestreitet er allerdings. Seine Mutter habe ihm 50 Euro versprochen, wenn er sich an ihre Regeln halte. „Sie hat ihr Versprechen gebrochen“, so der Syrer im Prozess.

Also habe er selbst nach Barem gesucht und letztlich 40 Euro abgezwackt. „Ich wollte niemanden anfassen. Ich wollte nur das Geld.“ Damit habe er Marihuana kaufen wollen, „um vom Stress runterzukommen“, zumal seine Mutter ihn „wie ein Kind“ behandle.

Die Richterin bohrt nach: „Was haben sie gemeint, als sie ihrer Mutter gesagt haben, sie werden ihr etwas tun?“ Der junge Mann schweigt, ringt sichtlich um Worte. Schließlich erklärt er, er habe damit nur ausdrücken wollen, dass er seine Mutter künftig ebenso behandeln werde wie sie ihn. „Unsere Streitereien sind so schlimm, dass sie wohl geglaubt hat, ich bedrohe sie.“

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Unsere Streitereien sind so schlimm, dass sie wohl geglaubt hat, ich bedrohe sie.

Der Angeklagte vor Gericht

Und plötzlich ist von einem Schwert die Rede
Dann die Wendung, mit der niemand gerechnet hat: Er habe während des Streits ein Samurai-Schwert in der Hand gehalten. „Vielleicht hat sie deshalb gedacht, ich tue ihr etwas.“ Staatsanwalt Christoph Stadler reagiert sofort und ändert die Anklage auf schweren Raub unter Waffengebrauch.

Dem widerspricht die Verteidigung. Sie fordert einen Freispruch ihres Mandanten mit der Begründung: „Er hat das Samurai-Schwert selbst ins Spiel gebracht und damit gezeigt, dass er nichts verschweigen will.“ Gerichtspsychiater Reinhard Haller bescheinigt dem Angeklagten trotz einer psychischen Störung Zurechnungsfähigkeit, warnt aber vor einer sofortigen Rückkehr zur Familie – zu hoch sei das Risiko einer weiteren Eskalation.

Mutter: „Ich will keine Strafe für meinen Sohn“
Die Mutter selbst verweigert die Aussage und richtet über den Dolmetscher nur einen Satz an das Gericht: „Ich will keine Strafe für meinen Sohn. Ich möchte, dass ihm geholfen wird.“

Am Ende verurteilt der Schöffensenat den Syrer wegen schwerer Nötigung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren. Von einer Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum sieht das Gericht vorerst ab. Der Angeklagte muss sich allerdings an die auferlegten Weisungen halten. Heißt, der 24-Jährige muss seine derzeit stationäre Therapie am LKH Rankweil erfolgreich beenden, ehe er Platz in einer betreuten Wohngemeinschaft findet. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, da der Staatsanwalt bereits Berufung angemeldet hat.

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