Auf einer Hochalpe auf dem Gemeindegebiet von Tschagguns ist am Sonntag ein Jungrind von einem Wolf gerissen worden. Das Land Vorarlberg hat umgehend eine Verordnung zur Entnahme des Wolfs erlassen, zumal ein effektiver Herdenschutz in dem Gebiet nicht möglich sei.
Ein Hirte hat am Sonntagmorgen auf einer Alpe im Gemeindegebiet von Tschagguns ein totes Jungrind in seiner Herde entdeckt. Das Tier war rund eineinhalb Jahre alt. Nach dem Fund wurden umgehend die Amtssachverständigen für Wildökologie und Veterinärmedizin des Landes verständigt, um die genaue Todesursache festzustellen und den Kadaver sowie die Umgebung zu untersuchen. Die Begutachtung ergab ein klares Ergebnis: Das festgestellte Riss- und Fraßbild sowie die Spuren sprechen eindeutig dafür, dass ein Wolf das Jungrind getötet hat. Andere Todesursachen konnten ausgeschlossen werden.
Kaum Schutzmöglichkeiten im Gelände
Bei der betroffenen Alpe handelt es sich um eine für Vorarlberg typische Hochalpe, die sich durch ihre weitläufigen, teils schwer zugänglichen Weideflächen auszeichnet. Aufgrund der besonderen Gegebenheiten des Geländes und der dortigen Vegetation sind effektive Herdenschutzmaßnahmen, etwa die Errichtung von Schutzzäunen, nicht umsetzbar.
Behörde ordnet Entnahme an
Da die Faktenlage eindeutig ist, hat das Land umgehend auf Grundlage der erst im April verschärften Wolfsmanagementverordnung eine „Maßnahmeverordnung zur Entnahme des schadstiftenden Wolfs“ erlassen. Diese Freigabe zum Abschuss gilt bis einschließlich 30. September. „Der aktuelle Wolfsriss zeigt einmal mehr, wie wichtig es ist, dass wir schnell handeln können. Unsere Bäuerinnen und Bauern brauchen Lösungen mit Hausverstand und keine bürokratischen Hürden. Wenn ein Wolf Nutztiere reißt und andere Maßnahmen nicht greifen, muss eine rasche Entnahme möglich sein. Genau dafür sind unsere Wolfsmanagementverordnung und die darauf aufbauenden Maßnahmeverordnungen da“, betont Landesrat Christian Gantner (ÖVP).
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