Wo Feuerverbot gilt

Was man jetzt im Wald darf, und was verboten ist

Oberösterreich
03.08.2026 17:00

Extreme Trockenheit macht Wälder und Wiesen brandgefährlich. Gerade jetzt ist die strikte Einhaltung der Waldbrandschutzverordnung extrem wichtig. Was genau darunter fällt, und wo das Verbot offener Flammen überall gilt, wissen aber viele gar nicht. 

Der Waldbrand, der am Wochenende in Tragwein rund 280 Kameraden auf Trab hielt und sogar erfahrene Floriani sprachlos zurückließ, steckt vielen noch in den Knochen. Nicht gerade beruhigend auch der Nachsatz von Daniel Schützenhofer, Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Tragwein: „Bei der aktuellen Trockenheit ist es nur eine Frage der Zeit, bis wieder etwas brennt.“

Nun ist allergrößte Vorsicht angesagt. Schon seit dem Frühjahr sind in allen 17 Bezirken Oberösterreichs die Waldbrandschutzverordnungen in Kraft. Doch wo genau gelten die und welche Strafen drohen?

Auch auf Veranstaltungen im Wald oder auf Privatgrundstücken in Waldnähe gelten Rauch- und ...
Auch auf Veranstaltungen im Wald oder auf Privatgrundstücken in Waldnähe gelten Rauch- und Flammenverbot – obwohl diese nicht immer eingehalten werden.(Bild: CH, Krone KREATIV)

Gilt auch am Privatgrundstück
„Die Verordnungen sind kurz, klipp und klar, lassen keinen Spielraum für Interpretation“, betont Markus Voglhuber, Sprecher des Landesfeuerwehrkommandos OÖ. Der genaue Wortlaut variiert von Bezirk zu Bezirk. Fest steht aber, dass in Waldgebieten und Gefährdungsbereichen das Anzünden von offenem Feuer jedweder Art verboten ist. Unter das behördliche Verbot fallen auch Rauchen und Grillen – Kohle und Gas – am Privatgrundstück am Waldrand, oder die Kerzen und Teelichter beim Sommertheater auf einer Waldlichtung. Gefährdungsbereiche sind dort, wo ein Übergreifen von Feuer auf den Wald nicht auszuschließen ist. „Da müssen wir alle durch, anders geht es leider nicht“, so Voglhuber.

Strafen und Schadenersatz
Die Feuerwehr könne nur auf die Waldbrandschutzverordnung hinweisen, Brandquellen wie Griller oder Kerzen aber nicht einfach entfernen. Verstöße können mit Geldstrafen von bis zu 7270 Euro oder vierwöchiger Freiheitsstrafe geahndet werden. Wird ein Brandverursacher ausgeforscht, drohen ihm Schadenersatzforderungen, die noch weitaus teurer sein können.

Was den Brand in Tragwein ausgelöst hat, ist nach wie vor Gegenstand von Ermittlungen.

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