Seit 1. Juli gilt in Österreich eine wichtige Neuerung im Tierschutzrecht: Wer beispielsweise Schlangen, Leguane, Chamäleons oder Frösche halten will, muss nun zwingend einen Sachkundenachweis erbringen.
„Erwirbt jemand Reptilien oder Amphibien, ist das binnen zwei Wochen bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde anzuzeigen. Zum Zeitpunkt der Meldungserstattung muss der Sachkundenachweis natürlich schon vorliegen“, erklärt der Steyrer Reptilienexperte Hans Esterbauer.
Entsprechende Kurse werden in Oberösterreich unter anderem in den Zoos in Linz und Schmiding angeboten. Auch Esterbauer ist im Auftrag der Landesregierung als Vortragender eines Kurses im Einsatz, der am 15. August (13 Uhr) im Hotel Wirt im Felde in Dietach startet. Die Anmeldung dafür ist per E-Mail bis 10. August an aon.912052795@aon.at zu senden.
Vier Unterrichtseinheiten
Der Experte, der über jahrzehntelange Erfahrung in der Terraristik verfügt, wird in vier Unterrichtseinheiten mit je 60 Minuten Dauer über rechtliche Grundlagen, den Umgang mit Reptilien und Amphibien, deren Unterbringung und die Zusammenarbeit mit dem Tierarzt aufklären. „Eine fundierte Ausbildung leistet einen wichtigen Beitrag zu einer verantwortungsvollen Tierhaltung. Gut informierte Halter schaffen die besten Voraussetzungen für das Wohl ihrer Schützlinge und tragen gleichzeitig zum Schutz von Lebensräumen bei“, betont Esterbauer.
Gibt auch Ausnahmen
Der Reptilienexperte empfiehlt auch erfahrenen Terrarianern, am Kurs teilzunehmen, um so ihr Fachwissen aufzufrischen und sich im Hinblick auf mögliche künftige Erweiterungen der gesetzlichen Bestimmungen rechtzeitig vorzubereiten. Es gibt auch Ausnahmen: Tierärzte, Tierpfleger, Tierheimmitarbeiter und Zoofachhändler sind von einer Teilnahme am Kurs befreit.
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