Doppelt so hoch

Einheitliche Strafen: So teuer wird Falschparken

Oberösterreich
03.08.2026 08:00
Porträt von Krone Oberösterreich
Von Krone Oberösterreich

In Zukunft ist es egal, ob man in Wien, Salzburg oder bei uns in Oberösterreich falsch parkt. Denn ab 1. Jänner 2027 werden die Anonymverfügungen in ganz Österreich in einheitlicher Höhe verhängt. Die „Krone“ hat ein paar Beispiele, was das genau für heimische Autofahrer bedeutet.

Ein besonderes Augenmerk der Novelle liegt auf einem deutlich höheren Strafrahmen für erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen. „Bis jetzt hat jedes Bundesland selbst die Strafhöhen festgelegt. Dabei herrschte ein West-Ost-Gefälle. Am teuersten waren die Vergehen in Vorarlberg. Oberösterreich befindet sich nicht nur geografisch, sondern auch bei den Strafen im Mittelfeld“, erklärt Stefan Dahedl, Jurist beim ÖAMTC Oberösterreich. 

Mehrseitiger Strafenkatalog
Nachdem beim neuen mehrseitigen Strafenkatalog – Strafverfügungen sind von der Gesetzesänderung nicht betroffen – aber das jeweils höchste bestehende Landesniveau herangezogen wurde, wird es für uns Oberösterreicher doch merklich teurer.

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Nicht einzusehen ist, dass es zu erheblichen Erhöhungen bis zum Doppelten kommen soll.

Wolfgang Schneckenreither, Verkehrsspartenobmann Wirtschaftskammer OÖ

„Eine Vereinheitlichung ist grundsätzlich sachgerecht. Nicht einzusehen ist aber, dass es im selben Atemzug zu erheblichen Erhöhungen der Strafsätze bis zum Doppelten kommen soll. Verkehrsstrafen haben den gesetzlichen Zweck, Verkehrsteilnehmer zu richtigem Verhalten anzuleiten, nicht aber Staatseinnahmen zu maximieren“, kritisiert WKOÖ-Verkehrsspartenobmann Wolfgang Schneckenreither.

Im Schnitt um 50 Prozent teurer
Wer ab kommendem Jahr die Parkzeit in einer Kurzparkzone überschreitet, die Parkuhr falsch einstellt oder den Parkschein nicht richtig anbringt, muss mit einer Strafe von 60 Euro rechnen – aktuell liegt sie bei genau der Hälfte. Ebenfalls verdoppelt wird die Strafe für die Überschreitung des Tempolimits um bis zu zehn km/h. Auch da werden in Zukunft 60 Euro – statt aktuell 30 – zu berappen sein.

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Bis jetzt hat jedes Bundesland selbst die Strafhöhe festgelegt, Oberösterreich war dabei in der Mitte.

Stefan Dahedl, Jurist beim ÖAMTC Oberösterreich

Teurer wird es auch, wenn man mit seinem Fahrzeug unerlaubt einen Gehsteig benutzt oder es dort illegalerweise abstellt – 80 statt 40 Euro. Im Schnitt werden laut ÖAMTC alle Verkehrsstrafen um 50 Prozent erhöht.

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