Unverbesserlich

Serientäterin (32) muss vier Jahre ins Gefängnis

Vorarlberg
01.08.2026 07:55
Porträt von Chantal Dorn
Von Chantal Dorn

Chronisch kriminell: 14 Vorstrafen, zwölf davon einschlägig – und am Freitag musste sich die 32-jährige Vorarlbergerin schon wieder vor dem Schöffengericht in Feldkirch verantworten.

Die Liste der Vorwürfe ist lang: Ladendiebstahl, unbefugtes Eindringen in eine fremde Wohnung und ein mutmaßlicher Raub bei einer 68-jährigen Frau. Aber der Reihe nach: Bei einem nächtlichen „Besuch“ schlug die Angeklagte gemeinsam mit einem Begleiter so lange auf eine Terrassentür ein, bis diese aufging – nur um dann festzustellen, dass sie in der falschen Wohnung gelandet waren. Diesen Vorfall gestand sie ebenso wie den Ladendiebstahl.

68-Jährige geschlagen und ausgeraubt
Weit brisanter war hingegen der dritte Vorwurf: Eine 68-jährige Frau sollte dem Begleiter der Angeklagten aufgrund einer Vereinbarung mit ihrem Ex-Schwiegersohn 400 Euro übergeben. Als beide bei ihr auftauchten, kam es zu Handgreiflichkeiten. Der Angeklagten wird vorgeworfen, der Frau gewaltsam das Handy und die Geldtasche entrissen zu haben. Ihre Version der Geschichte: Sie habe das Handy zwar genommen, sich aber nur gewehrt.

Die als Zeugin geladene Pensionistin berichtete freilich gänzlich anderes – sie sei bereits beim Öffnen der Türe geschlagen worden und in der Folge praktisch wehrlos am Boden gelegen. Der Begleiter wiederum sprach nur von einem „kleinen Handgemenge“ zwischen den beiden Frauen.

Große Emotionen: Tränen und Gebrüll
Emotional aufgeladen war der gesamte Prozess: Die Tochter und der Ex-Schwiegersohn der 68-Jährigen mussten als Zuschauer ermahnt werden, die Angeklagte selbst brach vor der Einvernahme der älteren Dame in Tränen aus. Auch vor dem Gerichtssaal blieb es turbulent – der Ex-Schwiegersohn rief lautstark: „Die Wahrheit wird ans Licht kommen!“ Bei seiner eigenen Einvernahme stockte ihm wenig später die Stimme, als er über das zerrüttete Verhältnis zu seiner Ex-Schwiegermutter sprach.

Angeklagte wandert ins Gefängnis
Am Ende sprach das Gericht die 32-Jährige wegen zweifachen räuberischen Diebstahls sowie Hausfriedensbruchs schuldig – vier Jahre unbedingte Haft. Erschwerend wirkten die zahlreichen einschlägigen Vorstrafen sowie die Tatbegehung während laufender Verfahren und offener Probezeit. Mildernd berücksichtigt wurden hingegen die verminderte Zurechnungsfähigkeit und das teilweise Geständnis. Weder Angeklagte noch Staatsanwaltschaft legten Rechtsmittel ein, das Urteil ist somit rechtskräftig. 

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