In Vorarlberg soll der digitale Ausweis am Handy bald als amtlicher Nachweis gelten. Eine Gesetzesänderung ist geplant, um den digitalen Nachweis bei Landeskontrollen einem physischen Lichtbildausweis gleichzustellen. Die klassische Ausweiskarte bleibt natürlich weiterhin gültig.
Die Landesregierung will den digitalen Identitätsnachweis am Smartphone einem amtlichen Lichtbildausweis gleichstellen. Der digitale Ausweis soll für alle Angelegenheiten der Landesgesetzgebung gelten. Via der App „eAusweise“ werden dann Vorname, Familienname, Geburtsdatum und ein Foto der jeweiligen Person angezeigt.
Anwendung in der Praxis
Der digitale Nachweis wird künftig bei Landesbehörden und bei Kontrollen durch Aufsichtsorgane wie der Jagd-, Fischerei- oder Naturschutzaufsicht anerkannt. Bei einer Überprüfung zeigt man einen QR-Code am Handy-Display vor, der vom Kontrollorgan gescannt wird. Oder wie es Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) formuliert: „Digital vorzeigen, prüfen, fertig – das ist schnell, einfach und sicher.“ Die Landesregierung betont, dass der klassische Ausweis natürlich auch in Zukunft weiterhin vorgezeigt werden kann.
Datenschutz und weitere Schritte
Ein wichtiger Punkt ist der Datenschutz: Die prüfende Stelle speichert bei der Kontrolle keine Daten und verarbeitet diese auch nicht weiter. Wo Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten bestehen, ist daher weiterhin eine andere Nachweisform zu verwenden. Bevor der digitale Ausweis Realität wird, muss erst noch das Landes-Datenschutzgesetz adaptiert werden. Der Gesetzesentwurf ist bereits online einsehbar, Bürger können bis zum 1. September Stellungnahmen abgeben. Danach wird der Vorarlberger Landtag über die Änderung entscheiden.
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