„Krone“-Kommentar

Nur zu Gast, nur auf Zeit

Kolumnen
28.07.2026 11:00

Nun schaltet die Steiermark unter Landeshauptmann Mario Kunasek in Sachen Asylpolitik endgültig auf hart. Nachdem bereits eine strenge „Hausordnung“ erlassen wurde und eine Sachleistungskarte sowie die Verpflichtung zu Hilfsarbeiten für Asylwerber, die die Mindestsicherung beziehen, eingeführt wurden, soll es nun einen regelrechten Vertrag geben. Da müssen die Schutzsuchenden mit ihrer Unterschrift zur Kenntnis nehmen, dass sie nur Gäste in der Steiermark sind und das auch nur auf Zeit.

EINERSEITS sollte man meinen, dass das eigentlich weder eines Vertrags noch einer Unterschrift bedarf, da das eigentliche Wesen des Asylrechts ja darin besteht, Schutz zu gewähren, solange eine entsprechende Gefährdung gegeben ist und nicht länger.

ANDERERSEITS wird die Gewährung von Asyl immer öfter als Einwanderung mit dem darauf folgenden Recht auch auf Einbürgerung verstanden.

So sind beispielsweise von den etwa 120.000 Syrern, die wir in der Folge des Bürgerkriegs aufgenommen haben, bislang nach dem Ende des Assad-Regims erst etwa 2000 in ihre Heimat zurückgekehrt. Die anderen scheinen ihr Asyl als Einwanderung – zumeist ohnedies primär in unsere Sozialsysteme – zu betrachten.

Würde man nun dem steirischen Beispiel folgen, müsste es unmittelbar zu einer – möglichst humanitären, versteht sich – „Außerlandesbringung“ der meisten Syrer kommen. Auch die Verpflichtung, in die Heimat zurückzukehren, steht nämlich im steirischen Vertrag.

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