In zumindest neun Fällen hatte eine Russin Patientinnen Botox oder Hyaluron injiziert. Als einer Kundin eine unerwünschte Falte blieb, kam auf: Die 43-Jährige hat überhaupt keine Berechtigung – also Kurpfuscherei! Doch ganz so einfach ist es nicht, deshalb wurde der Prozess vertagt.
Wer schön sein will, muss leiden – aber nicht so! Weil einer Patientin einer 43-jährigen russischen Schönheitsärztin nach der Behandlung eine unerwünschte Falte blieb, kam jener Fall ins Rollen, der am Donnerstag am Landesgericht Wels aufgerollt wurde. Der dreifachen Mutter wird Kurpfuscherei vorgeworfen: Sie soll Beauty-Behandlungen durchgeführt, ohne eine Ausbildung oder eine Berechtigung dafür zu haben.
Schönheitsspritzen gesetzt
In mindestens neun Fällen soll sie von November 2021 bis Juli 2024 in Schönheitssalons im ganzen Bundesgebiet, aber auch in ihrer eigenen Wohnung Botox-, Hyaluron- und Abnehmspritzen verabreicht haben. Dafür habe sie jedes Mal 150 bis 250 Euro verlangt. Die Mittel habe sie bei Apotheken bestellt oder bei Seminaren, etwa in Prag, wo sie eine Prüfung zur Kosmetikerin abgelegt haben wollte, bezogen.
Opfer erstattete Anzeige
Weil bei einer fehlerhaften Botox-Behandlung einer Patientin eine „unerwünschte Faltenbildung oberhalb einer Augenbraue entstanden sei, wodurch diese fahrlässig am Körper verletzt worden sei“, erstattete das Opfer im Frühjahr 2023 Anzeige bei der Polizei.
„Habe Heilkunde studiert“
Die Russin bekannte sich aber nicht schuldig: „Ich habe von 1998 bis 2004 Heilkunde in Moskau studiert, dieses Studium ist Voraussetzung dafür, Arzt zu sein. Als Ärztin habe ich dort nicht gearbeitet, weil wir im Oktober 2024 aus Russland nach Österreich ausgewandert sind“, so die Angeklagte. Als Bekräftigung legte ihr Anwalt ein angebliches Diplom samt Prüfungszeugnis der Ersten Moskauer Staatlichen Medizinischen Universität vor, welches sie im Juli auf ihre Nachfrage hin von der Uni ausgehändigt bekommen habe. Er betonte, dass ein studierter Mediziner rein rechtlich keine Kurpfuscherei betreiben könne.
Dokumente gefälscht?
Allerdings gibt es Zweifel: Laut Interpol sei die Angeklagte nicht als Studentin in dem besagten Zeitraum an der Uni gelistet gewesen. Außerdem hatte ein Sachverständiger ein zuvor eingereichtes Dokument über ihr Medizinstudium als unecht eingestuft, weil es etwa nicht auf dokumentenechtem Papier mit Wasserstempel gedruckt worden sei: „Daher könnte das von jedermann stammen“, wie er festhielt. Die bei der Verhandlung eingereichten Unterlagen müssten erst untersucht werden, was einige Zeit in Anspruch nimmt.
Nicht nostrifiziert
Eines war aber sicher: Die 43-Jährige hatte ihr Studium nie nostrifizieren, also bei uns anerkennen lassen. Warum? „Ich hatte keine Zeit, und mir ist die deutsche Sprache immer schwergefallen. Ich hätte eine Prüfung auf Deutsch ablegen müssen, und Sprachniveau C1 gebraucht“, ließ die Frau über die Dolmetscherin wissen. Sie hatte aber während der Corona-Pandemie als Arzthelferin gearbeitet – damals habe man keine Nostrifikation gebraucht, wie auch die Ärztekammer bestätigte.
Noch kein Urteil
Am Nachmittag sollten noch zwölf Zeuginnen gehört werden. Aufgrund des ausstehenden Gutachtens zur Echtheit der Studiendokumente wurde der Prozess vertagt. Im Falle eines Schuldspruchs drohen der Russin bis zu drei Jahre Haft.
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